Roller 45 km?
Hallo Ich habe daheim einen Roller stehen bei dem ich die Papiere habe mir wurde der Roller als gedrosselt verkauft doch auf dem Gutachten ist kein Zulassungsstempel. Jetzt mache ich den A1 Führerschein und möchte 45 km/h fahren da muss ich doch dann kein Gutachten mehr machen,da der ja nur ein 25 Gutachten und kein Zulassungsstempel hat oder kann ich den Roller also mit den Papieren legal auf 45km/h fahren?
1 Antwort
Du hast ein augenscheinlich gültiges COC-Dokument, welches den Roller als 45km/h-Kleinkraftrad ausweist. Es wurde keine Ecke abgeschnitten, es wurde nicht als ungültig gestempelt.
Weiterhin hast du ein Gutachten bzgl einer Änderungsabnahme, das Fahrzeug wurde damals zum Mofa umgebaut und bei der Dekra vorgeführt.
Es befindet sich kein "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel auf dem Gutachten.
Wäre dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis als Mofa erteilt worden, wäre ein "BE erteilt"-Stempel auf dem Gutachten oder es wäre eine komplett neue BE ausgestellt worden. Dabei hätte man dann auch die 45km/h-BE entwertet oder einbehalten.
Es spricht somit alles dafür, dass das originale COC nach wie vor Gültigkeit besitzt.
Ok vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort sehr gut 👍
Dann brauch ich zu Glück kein neues Gutachten und kann mir das ganze rumgerenne ersparen.