Riss im Personalausweis = ungültig?

3 Antworten

Das ist keine Beamtenwillkür, schade, wenn Du so denkst.

Der Ausweis ist ein Dokument, das liebend gerne gefälscht wird. Um allen möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es einfach sinnvoll, wenn Du Dir einen neuen holst. Ist doch kein Problem oder?

Stell Dir doch mal vor, Du bist im Ausland und wirst kontrolliert. Ein Beamter sagt nach Begutachtung Deines Passes: "Nö, der ist nicht gültig, da ist eine Beschädigung auf dem Pass." Hast Du Lust, dann in dem Land zur Botschaft zu rennen und Dir Ersatzpapiere zu besorgen?

Dapostar 
Fragesteller
 21.11.2019, 15:51

Bitte nur auf meine Frage antworten, wenn kein Tipp vorhanden, der mich zum Ziel führt, verkneift euch doch bitte eure Binsenweisheiten.

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Um formal auf deine Fragen zu antworten:

"gibt es irgendjemandem der weiß wie ich rechtlich argumentieren kann, um aus dieser Sache heraus zu kommen?"

  • Antwort: Ja. Es gibt irgendjemanden.

"Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat es geschafft dieser Beamtenwillkür zu entkommen?"

Antwort: Das ist möglich.

Mein Rat (darum hast ja auch gebeten): Lass dir einen neuen Personalausweis ausstellen.

Dapostar 
Fragesteller
 21.11.2019, 19:10

Du Held, spare dir doch deine unnötigen Kommentare. Ich habe nach ernsthaften Antworten gefragt, die eine Antwort auf meine Frage geben.

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shagdalbran  22.11.2019, 09:43
@Dapostar

Nachdem anderen Antworten dir wohl nicht genehm waren, habe ich ernsthaft und logisch auf deine Frage geantwortet. Es handelt sich keineswegs um Kommentare. Das sind "Antworten, die eine Antwort (grübel wegen Logik und so) auf deine Frage (es waren zwar mehrere) geben".

Wer fragt kriegt Antwort - unter Umständen auch eine, die nicht in den Kram passt.

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Da kommst du nicht raus. Ganz einfach.

Die Rechtsgrundlage zur Ungültigkeit von Ausweisen hast du korrekt zitiert. Das steht übrigens in § 28 Absatz 1 Nr. 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG).

Erster Punkt: einwandfreie Feststellung der Identität: Kann mal alle Daten noch lesen und eben feststellen wer du bist trifft dies nicht zu. Also dahingehend alles schick.

Jetzt zum zweiten Punkt: wenn er verändert worden ist. Dazu hat der Bundestag ganz klar während des Gesetzgebungsverfahrens Stellung genommen.

Dazu kannst du dir mal die Drucksache 16/10489 des Deutschen Bundestages vom 07.10.2008 ansehen.

Dort steht zu § 28 Absatz 1 PAuswG auf Seite 46 folgendes:

Zu § 28 (Ungültigkeit)
Zu Absatz 1
[...] Die Beschädigung des Ausweises ist wie bisher als Veränderung im Sinne der Nummer 1 zu beurteilen.

Auch mehrere Gerichtsurteile haben dies schon bestätigt.

Die Identität ist noch einwandfrei festzustellen, jedoch begründet sie ihre Aufforderung, mir einen neuen zu beschaffen damit, dass er mit dem Riss verändert wurde und nicht mehr in seinem originalen Zustand ist.

Die Begründung der Sachbearbeiterin ist also vollkommen zutreffend, rechtlich einwandfrei und sauber. DU hast keine Chance.

Heißt kurz und knapp: Knacks im Ausweis? Ausweis ungültig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung