Rettungshelfer wie lange ist er gültig?
Ich interessiere mich für den Beruf des Rettungshelfer aber habe gehört er gilt nur 2 Jahre Weiss jemand was?
4 Antworten
Eine einmal erworbene rettungsdienstliche Qualifikation, hat lebenslange rechtliche Gültigkeit. In den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer ist jedoch geregelt, dass das Personal im Rettungsdienst an 30 Stunden Fortbildung pro Jahr teilnehmen muss, um weiterhin im Rettungsdienst eingesetzt werden zu dürfen (Pflichtfortbildung). Hat man diese Fortbildungspflichten nicht erfüllt, dann darf man zwar weiterhin die entsprechende Qualifikationsbezeichnung führen, man darf jedoch nicht mehr im Rettungsdienst eingesetzt werden.
Mfg
Die Qualifikation selber, verfällt wie erwähnt nicht. Die Fortbildungspflicht, betrifft aktives Personal. Sie gilt also nicht, während man nicht auch aktiv diese Berufstätigkeit ausübt. Wenn man also einen längeren Zeitraum ausgesetzt hatte und dann wieder in den Beruf einsteigen möchte, dann müsste man soweit ich weiß zunächst einmalig seine Fortbildung, also 30 Stunden für das laufende Jahr absolvieren und könnte dann theoretisch wieder arbeiten. Anschließend, nimmt man dann halt wieder jährlich an der Fortbildung teil. Mfg
Hi,
wie meine Vorredner bereits erwähnt haben: eine einmal erworbene rettungsdienstliche Qualifikation verfällt nicht - für den tatsächlichen Einsatz muss jedoch eine jährliche Fortbildung entsprechend des jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzes erfolgen.
habe gehört er gilt nur 2 Jahre
Die Zwei-Jahres-Frist gibt es tatsächlich, allerdings in einem anderen Zusammenhang: nämlich für die Ausbildung bzw. dem "Aufstocken" zum Rettungssanitäter.
Zwischen dem Beginn des Fachlehrgangs und der Abschlusswoche dürfen - je nach Bundesland - höchstens zwei Jahre liegen, auf Antrag ist eine Verlängerung auf drei Jahre möglich.
LG
Der Rettungshelfer ist an sich kein Beruf. Man kann als solcher Hauptamtlich arbeiten. Ein Beruf ist er aber nicht.
Es gibt keine "2-Jahres-Frist" irgend einer Art. Wenn du die Qualifikation erlangt hast, ist sie lebenslang gültig.
Was man allerdings benötigt, um als Rettungshelfer (bzw jede andere Qualifikation) arbeiten zu dürfen, sind jährlich 30 Stunden Pflichtfortbildung.
Ich zum Beispiel verfüge über die Qualifikation (und Berufsbezeichnung) Notfallsanitäter. Diese darf ich ein Leben lang nutzen (wenn ein Gericht sie nicjt aberkennt). Um als Notfallsanitäter arbeiten zu dürfen, muss ich allerdings die Pflichtfortbildung besuchen.
Je nach Bundesland, musst du dich jährlich fortbilden.
Wichtig zu wissen: Rechtliche Bestimmungen in den meisten Bundesländern sehen vor, dass man sich als Rettungshelfer/in jährlichen fortbilden muss, um im Krankentransport beziehungsweise Rettungsdienst arbeiten zu dürfen.
Quelle: https://www.praktischarzt.de/medizinische-berufe/rettungshelfer/
Hey, könntest du mir vlt sagen was passieren würde wenn man sich einige Jahre nicht weiterbildet aber dann wieder einsteigen möchte? Wie wird das geregelt?
(wenn man zb Rettungssanitäter ist aber 5 Jahre was anderes macht und dann wieder zum Rettungsdienst will)
Danke im voraus!n