Reserviertes Auto schon verkauft

8 Antworten

durch die schriftliche reservierung kommt sicherlich kein kaufvertrag zustande. da ihr bei einem händler das auto reserviert habt denke ich mal das die reservierung für beide seiten verbindlich war eventuell könnte man die aufwandskosten zurück fordern

allerdings ob die reservierung wirklich rechtskräftig ist weiss ich nicht^^

Wenn du eine Anzahlung bereits getätigt hast ,ist die Reservierung bindend. Wenn nicht ist es dem Verkäufer überlassen ob er an einen anderen Kunden (der mehr bietet) das Auto verkauft. Wieso Kennzeichen? Die bekommst du doch erst wenn du die Autopapiere vorlegst. Ein Kaufvertrag ist bei einer Reservierung noch nicht zustande gekommen. Du hättest ja auch ohne Angabe von Gründen von deinem Kaufvorhaben zurücktreten können. Allerding wäre es ein feiner Zug gewesen, wenn der Auto-Verkäufer dich zurückgerufen hätte ob du noch an dem Kauf des Autos interessiert bist. Mir ging es mal so bei einem höherpreisigen Fahrrad mit bestellten Extras. Das am Abholungstag nicht mehr da war. Es war verkauft. worden. Ein Ärgernis aber leider kein Schadensersatz. Es sei denn es wurde alles schriftlich dokumentiert und du hast das Schriftstück in deinem Besitz. Dann kannst du deinen Auffwand geltend machen.

Egal was einige hier mit Schaum vor dem Mund (sich evtl. selbst in der Situation des Verkäufers sehend) schreiben, natürlich ist der Verkäufer Schadenersatzpflichtig für Zugticket, Kurzzeitkennzeichen, Fahrtkosten (zum Amt) etc., wenn zuvor vereinbahrt wurde, dass man das Fahrzeug zu einbem bestimmten Zeitpunkt abholt.

Schlauberger wurden schon wegen anderem Verurteilt.
Da gab es den Fall einer Ebay-Auktion.
Es war nicht "Abholung" aktiviert, also auch nicht angezeigt.
Das BGB sagt aber ganz klar, bei einem Kauf ist IMMER Abholung möglich, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Also bestand der Käufer auf Abholung der zwei Fahrradsattel für evtl. 20 Euro Auktionsendpreis.
Der Verkäufer weigerte sich, und hat die Sattel an jemand anderen verkauft.

Fazit:
Der Verkäufer verlor vor Gericht, und musste neben den kompletten Gerichtskosten, seinen und den fremden Anwaltskosten auch Schadenersatz für die beiden Sattel zahlen.
Nicht den Endpreis von evtl. 20 Euro, sondern zweimal den Kaufpreis im Handel.
Richtig so!

Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, und Auslagen fordern kannst du auch nicht. Es zwingt dich ja keiner für einen Autokauf 400 KM zu fahren. Dem Händler ist es egal wie du in sein Autohaus kommst. Ihr habt nur eine Terminvereinbarung getroffen die der Händler sogar noch rechtzeitig abgesagt hat.

Was wäre denn wenn Du dich z.B. nicht an die Reservierung gehalten hättest ? Welchen Betrag dürfte dir denn das Autohaus in Rechnung stellen ? Da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, gibt es auch keinen Schadenersatz.