Replica Verkäufer bietet Käuferschutz (Paypal) an?

3 Antworten

Von Experte Raoul Zanzara, UserMod Light bestätigt

Da bei Paypal Replikate ausgeschlossen sind wird du dein Recht nicht einklagen können. Der Anbieter hat vermutlich auch gar kein Paypal, oder eins aus dem Darknet was er alle 5 Tage wechseln muss weil es dichtgemacht wurde.

haikoko  20.06.2021, 16:39

Sorry, verklickt, sollte hilfreich sein.

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Wenn es als Replika verkauft wird, dann bekommt der K doch auch das was er gekauft hat. Was fürn Käuferschutz soll da triggern?

HerrDrucker 
Fragesteller
 20.06.2021, 14:24

Du meinst, wenn der Käufer den Verkäufer darauf aufmerksam macht Replika zu verkaufen, kann da nichts passieren?

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Yetanotherpage  20.06.2021, 14:27
@HerrDrucker

Der Verkäufer macht doch darauf aufmerksam was er verkauft.

Weicht die Ware vom Gekauften ab -> Käuferschutz. Weicht die Ware nicht ab, auf was soll da Käuferschutz basieren?

Ist das Replikat illegal dann kann der Käufer das bei anderen Stellen melden. Bei gewerblichen Verkauf auch ne Anzeige bei der Polizei erstatten.

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Yetanotherpage  20.06.2021, 16:06
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Ja kenn ich, aber was da steht und was Paypal macht gehen nicht unbedingt überein. Ich habe von noch keinen Fall gehört bei welchem ein Käufer, der wissentlich eine Fälschung kaufte, den Käuferschutz verwehrt bekam nachdem er n abweichenden Artikel meldete um den Vk übers Ohr zu hauen. Habe vom Gegenteil gehört. Auch hier schon.

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Raoul Zanzara, UserMod Light  20.06.2021, 16:22
@Yetanotherpage

Paypal hat die entsprechenden Richtlinien und die sind klar formuliert. Hörensagen ist immer eine schlechte Quelle.

Eine offizielle Aussage von Paypal das man hier regelmäßig abweichend von den AGB eine andere Regulierungspraxis pflegt mit entsprechendem Quellennachweis kannst Du nicht beibringen?

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Yetanotherpage  21.06.2021, 14:09
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Ich kommentierte die Realität. Erfahrungen anderer finde ich wertvoll.

Die Bedingungen der AGB kann man natürlich einklagen. Ist natürlich ne ganz schöne Hürde.

Eine offizielle Aussage von Paypal das man hier regelmäßig abweichend von den AGB eine andere Regulierungspraxis pflegt 

Oo

Wo und wann ist, oder war, sowas Realität?

Ich hatte schon einen Käuferschutzfall den ich als Verkäufer lt den Paypal AGB verlieren müsste. Es aber nicht tat.

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iq1000  21.06.2021, 02:11

Ein "Community-Experte PayPal" sollte nun schon die rudimentären Aspekte des Paypal AGB/TOS kennen. Und Paypal mal ganz beseite, man kauft von Kriminellen, die Kundenzufriedenheit steht da nicht an 1. Stelle auf deren Liste.
Und letzter Punk, "Plagiat" ist nicht der einzige Punkt den der Kunde bestellt, wenn statt S ein L kommt oder 39 statt 41 ist das auch ein Reklamationsgrund.

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Yetanotherpage  21.06.2021, 14:18
@iq1000
Ein "Community-Experte PayPal" sollte nun schon die rudimentären Aspekte des Paypal AGB/TOS kennen.

Ich gehe davon aus, dass du meine Antwort entsprechend interpretieren kannst und das Polemik jetzt ist.

Und Paypal mal ganz beseite, man kauft von Kriminellen, die Kundenzufriedenheit steht da nicht an 1. Stelle auf deren Liste.

Je nachdem wie hoch diese kriminelle Energie ist, ist es auch ein Fremdkonto.

Versteh aber nicht die Relevanz zum Thema.

Reklamationsgründe sind so manigfaltig wie die eigene Fantasie.

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iq1000  21.06.2021, 14:46
@Yetanotherpage

Ersetze das Wort "Replika", dann merkst du das der Kommentar keinen Sinn macht. Beispiel: 𝘞𝘦𝘯𝘯 𝘦𝘴 𝘢𝘭𝘴 "𝘚𝘤𝘩𝘶𝘩𝘦" 𝘷𝘦𝘳𝘬𝘢𝘶𝘧𝘵 𝘸𝘪𝘳𝘥, 𝘥𝘢𝘯𝘯 𝘣𝘦𝘬𝘰𝘮𝘮𝘵 𝘥𝘦𝘳 𝘒 𝘥𝘰𝘤𝘩 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘥𝘢𝘴 𝘸𝘢𝘴 𝘦𝘳 𝘨𝘦𝘬𝘢𝘶𝘧𝘵 𝘩𝘢𝘵.

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Yetanotherpage  21.06.2021, 17:53
@iq1000

Dein Satz ergibt jetzt keinen Sinn.

"Wenn es als Replika verkauft wird..."

Es = die Ware

Wenn ich eine Ware einfüge (ich weiß ja nicht worum genau es geht, deswegen ES):

"Wenn das Schwert als Replik verkauft wird, dann bekommt der K doch auch das was er gekauft hat."

Eine Kopie.

Replik wird eigentliche eher bei legaler Ware genutzt und Plagiate bei illegaler (also ohne Lizenz). Oder halt Fälschung. Bei der Wortwahl Replik wollt ich dem TE hier auch nicht gleich als Kriminellen hinstellen.

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Von Experte haikoko bestätigt

Der Handel mit gefälschter Markenware wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html

Glaubst Du es interessiert einen kriminellen Fakedealer was er seiner potentiellen Käuferschaft an Garantien verspricht um seinen Müll loszuschlagen?

Bist Du auf der Suche nach Air Jordan 1? Der Hype legt sich auch wieder...da muß man Kriminellen nicht die Taschen füllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)