Reifenschaum Abgelaufen?

4 Antworten

Wenn du das Auto als Gebrauchtwagen gekauft hast, bekommst du keinen Ersatz.

Wenn es neu war, steht dir ein Ersatz zu.

Und , keine Angst bei einer Kontrolle.

Der Verkäufer hat da ganz schön geschlafen, falls Neuwagen. Bei gebrauchten Pech gehabt, ähnlich sanikasten. Vielleicht zeigt sich der Händler kulant. Pflicht zum mitfuehren gibt es nicht. Vielleicht nimmst du das alte mit legst dir ein neues zu und bei Gebrauch nimmst du erst mal das alte, kann ja noch funktionieren

Jetzt hast Du kein Anspruch mehr, ist ja schon 1,5 Jahre her. Vielleicht schenkt dir der Händler aber eine neue Dose wenn Du ihn fragst.

Strafbar und ordnungswidrig ist dies sowieso nicht, da es keinerlei Verpflichtung gibt ein Reparaturset mitzuführen.

Mit einer Strafe hast du nicht zu Rechnen.
In Deutschland muss man kein Reserverad oder Reparaturset mitführen.
Ob du einen Ersatz fordern kannst hängt von dem Kaufvertrag ab.