Reicht der Krankenhausbericht als Attest?
Ich habe mir den Finger gebrochen und musste einen Gips für zwei Wochen tragen an der rechten Hand. Dementsprechend konnte ich auch nicht schreiben. Nach den Winterferien muss ich meine Klausur nach schreiben Und muss ein Attest vom Arzt vorlegen.Reicht da der Krankenhaus Bericht vom Klinikum. Auf dem steht nämlich dass ich den Gips zwei Wochen tragen muss.
2 Antworten
Hallo. Nein, ein Bericht ist kein Attest. Zudem du mit der anderen Hand schreiben oder einen Computer verwenden kannst. Bei einem gebrochenen Finger ist in der Regel auch nicht die ganze Hand eingegipst. Sowas kann dir der Hausarzt ausstellen. LG
Wenn der Gips an Deiner Schreibhand ist, müsste es zunächst einmal ausreichen, dass Du nicht selber handschriftlich schreiben kannst. Es kann aber sein, dass die Schule Dir spontan eine Alternative anbietet:
- Du diktierst den Text einem Lehrer
- Die Klausur wird in eine mündliche Prüfung umgewandelt
- Du tippst die Klausur in einen PC und bekommst dann mehr Zeit.