Reicht das für einen Asylantrag als Begründung?

Waldi2007  24.07.2025, 11:18

In welchem Land lebst Du?

Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 11:18

Grad in Deutschland und will in die Schweiz. Ist ja genau neben Mir

7 Antworten

Nein, das reicht nicht.


Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 11:22

Danke

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, wirst du in der Schweiz kein Asyl bekommen. Aus dem von dir genannten Grund auch nicht. Diese Drohungen gingen ja wohl nicht vom deutschen Staat aus.

Such dir eine Arbeitsstelle in der Schweiz, dann kannst du umziehen. Damit bist du dann sowieso besser dran als mit einem N-Ausweis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe hier schon länger.

Nein, das würde hochkant abgelehnt. Weil du in Deutschland den Rechtsschutz von eurer Verfassung her hast.

Du solche Übergriffe zur Anzeige bringen kannst und du somit auch keinen besseren Schutz in der Schweiz hättest.


Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 11:49

Ich Versuch es trotzdem aber danke. Wünsch mir glück

Hi,

theoretisch gibt es die Klausel, dass man wegen der Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung/Identität einen Asylantrag stellen kann. Könnte man jedoch auch so auslegen, dass das nur für jene gilt, die aus Ländern kommen, in denen sie dafür verfolgt, inhaftiert oder gar exekutiert werden. In Europa herrscht eine gewisse Rechtslage, die es im Falle von Morddrohungen zB vorsieht, dass man denjenigen anzeigen und verurteilen lassen kann, der einen in diesem Ausmaß verfolgt.

Ausserdem: Glaubst Du, dass es in der Schweiz anders laufen würde als in Deutschland? Zu 100% liberal ist es wohl noch nirgendwo.

SG


Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 11:30

Je wenn es danach ginge müsste ich ja auf den Mond Asyl beantragen 🤣🤣🤣

Majumate  24.07.2025, 11:51
@Inkognito-Beitragsersteller

Eben. Das ist ja das eigentliche Problem. Du könntest genauso gut in eine Großstadt ziehen oder ähnliches in Erwägung ziehen statt irgendwo um Asyl anzusuchen und eventuell abgelehnt zu werden.

Da würde erstmal nachgefragt : welche Minderheit ? Wenn es eine Minderheit ist, die als verfolgt gilt, könnte das genügen.

Wahrscheinlich genügt es aber nicht.


Inkognito-Nutzer   24.07.2025, 11:22

Ja ok danke