Rechtsfrage, welche Versicherung?

5 Antworten

Hochgestuft wird aber doch am 01.01. ja nur, wenn eine Billigstvariante (ohne Rabattschutz) abgeschlossen wurde.

Eine Private H. wäre zuständig, wenn die Zerbröselung ohne Kraftfahrzeug verursacht worden wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vermutlich wird die private Haftpflichtversicherung dann sagen: da der Schaden mit einem PKW gegangen wurde, ist die KFZ-Haftpflicht des Halters dafür zuständig. Bleibt dann wohl nur, um eine Höherstufung zu umgehen, dass der Schaden aus eigener Tasche bezahlt wird.

Selbstverständlich die KFZ-Haftpflicht - sonst bräuchte man die ja nicht...

Hier ist die Kfz-Versicherung zuständig.

KFZ und die Prämien steigen.