Jobcenter Hamburg
Norderstraße 105
20097 Hamburg
Datum: 26. Juli 2025
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nicht rechtzeitiger Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung (Erklärungsbogen nach § 45 SGB III) – Fristsetzung und pauschale Entschädigungsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gemäß § 44 SGB X formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Hamburg wegen der seit über drei Monaten anhaltenden, unbegründeten Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags auf Kostenerstattung im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.
Trotz mehrfacher Anträge und Nachfragen verweigern Sie die gesetzlich gebotene zeitnahe Bearbeitung (§ 88 SGB X: Bescheide sind innerhalb angemessener Frist zu erlassen). Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung und eine Verletzung des Grundsatzes des effektiven Verwaltungshandelns (§ 20 VwVfG) dar und verursacht mir erhebliche finanzielle und persönliche Schäden.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist von 7 Kalendertagen ab Zugang dieses Schreibens, um
1. den Antrag abschließend zu bearbeiten und mir einen schriftlichen Bescheid zu erteilen,
2. schriftlich darzulegen, aus welchen Gründen die Bearbeitung nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erfolgte,
3. eine angemessene Entschädigung für den mir entstandenen Schaden aufgrund der Verzögerung anzubieten.
Ich fordere hiermit eine pauschale Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die durch die übermäßige Verzögerung entstandenen Unannehmlichkeiten und Belastungen und erwarte eine Prüfung und Anerkennung dieser Forderung.
Darüber hinaus mache ich ausdrücklich Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetz geltend. Das Jobcenter handelt als hoheitliche Verwaltungsbehörde, und durch die unerlaubte Verzögerung und die damit verbundene Pflichtverletzung wurde mir ein materieller Schaden zugefügt. Die für diese Pflichtverletzung verantwortlichen Bediensteten haften persönlich für den mir entstandenen Schaden.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Ankündigung unverzüglich
· Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen,
· Klage vor dem Sozialgericht erheben,
· und meine Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG vollumfänglich geltend machen.
Ich erwarte Ihre vollständige und rechtlich fundierte Stellungnahme binnen der genannten Frist.
Ich hab noch nie sowas gemacht, kann man Montag persöhnlich dahin gehen, zum Arbeitsgericht, falls die nicht helfen sollten, helfen die dort?