Rechtliche Situation: A2 Führerschein Österreich?

1 Antwort

So lange die Drosselung nicht eingetragen ist, hat das Bike offiziell noch die höhere Leistung. Daher währe das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es könnte vielleicht anerkannt werden, wenn man die Bescheinigung des TÜV vorlegt. (Von der Polizei aber nicht!) Aber so weit sollte man es nicht kommen lassen. der Ärger und ggf Entzug des Führerscheins ist dieses Risiko nicht wert.