Rechtliche lage zu kinder schutz und wohl?

4 Antworten

Hi Cooleulrike

also wenn es die Person selbst ist hat sie ja das Recht am Bild. Wenn das 6 jährige Kind in normaler kindlichen und nicht sexualisierten Pose also natürlich ist und es den Umständen entspricht, Badewanne, Strand od. so ist das ok. Da der Rechtsinhaber 18 ist und kein sexualisiertes Bild veröffentlicht. So meine Meinung.

m/17

Deutsches Recht:

  1. Nicht jedes Nacktbild ist auch pornografisch. Nacktbilder von Minderjährigen, die nicht als pornografisch einzustufen sind, sind nicht verboten - ausgenommen ist die entgeltliche Weitergabe an Dritte (§ 201a Abs. 3 StGB).
  2. Soweit die hier gegenständlichen Bilder als (kinder)pornographisch einzustufen sind, sind Herstellung, Besitz, Weitergabe und Verbreitung strafbar nach § 184b StGB - das gilt für jeden Menschen, auch für die abgebildete Person.

Du solltest dir dabei außerdem immer bewusst sein, dass du nie sicher sein kannst, ob diese Aufnahmen nicht irgendwann doch an Dritte gelangen oder im Internet landen. Auch solltet ihr penibel darauf achten, dass die vom Smartphone nicht in irgendwelchen Cloudspeichern hochgeladen werden - Google oder Apple scannen ihre Clouds nach solchen Inhalten und informieren von sich aus die Strafverfolgungsbehörden.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Kann Ärger geben.

Nicht erlaubt und kann schlimmen Ärger geben