Recht auf Ruhe bei Nachschreibarbeiten?

1 Antwort

Um auf den Vorposter einzugehen: Nein, es ist kein Entgegenkommen der Schule. Wenn du krank bist und dies entsprechend von einem Arzt attestieren lässt und diese Bescheinigung rechtzeitig (von Schule zu Schule verschieden) einreichst, ist die Schule verpflichtet dir einen Nachholtermin zur Verfügung zu stellen. Aber das ist ja nicht die Frage.

Der Stoff der Arbeit bzw. Der Aufbau darf auf jeden Fall abweiche , dagegen kannst du nichts machen. Was geprüft wird liegt im Ermessen des Lehrers. Generell ist es meist so, dass Nachschriften schwerer sind als die Erstschriften, da die "guten" Fragen meist alle schon weg sind und der Lehrer sich neue heraussuchen muss. Auch wenn nicht alle Lehrer andere Arbeiten extra anfertigen, dürfen sie das nach eigenem Ermessen machen.

Zum Thema Lärm: Generell ist es so, dass dir die selben (guten) Bedingungen bei der Leistungsabfrage zustehen, wie deinen Mitschülern auch, egal ob Erst- oder Nachschrift. Jedoch ist es auch zulässig, dass ein Lehrer dich in eine andere Klasse hineinsetzt. Solange sich der Lärm auf zumutbaren Pegeln hält, ist dies gestattet. Am besten du versuchst einfach in Zukunft keine arbeiten mehr nachzuschreiben. Ich persönlich habe sogar die Erfahrung gemacht, lieber krank zur Arbeit zu erscheinen, wenn sich das noch ertragen lässt, als die Arbeit nachzuschreiben. Beim Nachschreiben hat man eigentlich immer die Arschkarte.