Recht auf Ruhe bei Nachschreibarbeiten?
Hallo ich gehe zur Berufsschule. Und musste meine Arbeiten die ich bisher mal aus Krankheitsfällen versäumt habe, entweder in unserer Klasse während des Unterrichts nachschreiben oder in anderen Klassen zwecks Beaufsichtigung nachschreiben. Allerdings habe ich dabei kaum meine Ruhe gehabt, zwar hatten die Klassen stillsrbeit bekommen, aber es war doch hin und wieder sehr lautstark sodass ich mich nicht konzentrieren konnte. Ich hatte das bei meiner letzten Nachschreibarbeit bei meinem Lehrer bemängelt und gesagt das er mich doch einfach in einen ruhigen Raum setzen soll. 2 andere Lehrer von mir handhaben das immer so. Er meinte aber zu mir ich muss das machen oder ich bekomme eine 6 wenn ich nicht die Arbeiten dort nachschreiben will. Ist das so rechtlich ok? Habe ich nicht wie jeder andere Schüler auch bei einer Arbeit das Recht auf Ruhe um mich konzentrieren zu können? Und darf der Lehrer Nachschreibarbeiten verändern? Das heißt also das ich eine abgeänderte Arbeit bekomme, in der ich vielleicht sogar mehr leisten muss als meine Kameraden die nicht nachgeschrieben haben? Es heißt doch gleiches Recht für alle oder nicht?
Liebe Grüße.
2 Antworten
Um auf den Vorposter einzugehen: Nein, es ist kein Entgegenkommen der Schule. Wenn du krank bist und dies entsprechend von einem Arzt attestieren lässt und diese Bescheinigung rechtzeitig (von Schule zu Schule verschieden) einreichst, ist die Schule verpflichtet dir einen Nachholtermin zur Verfügung zu stellen. Aber das ist ja nicht die Frage.
Der Stoff der Arbeit bzw. Der Aufbau darf auf jeden Fall abweiche , dagegen kannst du nichts machen. Was geprüft wird liegt im Ermessen des Lehrers. Generell ist es meist so, dass Nachschriften schwerer sind als die Erstschriften, da die "guten" Fragen meist alle schon weg sind und der Lehrer sich neue heraussuchen muss. Auch wenn nicht alle Lehrer andere Arbeiten extra anfertigen, dürfen sie das nach eigenem Ermessen machen.
Zum Thema Lärm: Generell ist es so, dass dir die selben (guten) Bedingungen bei der Leistungsabfrage zustehen, wie deinen Mitschülern auch, egal ob Erst- oder Nachschrift. Jedoch ist es auch zulässig, dass ein Lehrer dich in eine andere Klasse hineinsetzt. Solange sich der Lärm auf zumutbaren Pegeln hält, ist dies gestattet. Am besten du versuchst einfach in Zukunft keine arbeiten mehr nachzuschreiben. Ich persönlich habe sogar die Erfahrung gemacht, lieber krank zur Arbeit zu erscheinen, wenn sich das noch ertragen lässt, als die Arbeit nachzuschreiben. Beim Nachschreiben hat man eigentlich immer die Arschkarte.
Natürlich darf die Arbeit abgeändert werden, sonst könnte man sich ja mit den Mitschülern absprechen und die Antworten bereits wissen. Wenn der Lehrer möchte, dass du beaufsichtigt wirst, musst du wohl oder übel während des Unterrichts nachschreiben. Hast du etwa die Aufmerksamkeitsspanne einer Fliege oder warum lässt du dich so leicht ablenken?
Gut abändern darf er die vielleicht, aber ganz sicher nicht noch mehr Aufgaben reinsetzen das ich deutlich länger dafür bräuchte. Und es ist doch völlig irrelevant ob ich mich leicht ablenken lasse oder nicht, Fakt ist jeder hat meiner Meinung nach das gleiche Recht unter den gleichen Bedingungen arbeiten nach zu schreiben, wie die anderen Mitschüler. Immerhin kann man ja nun auch nichts dafür wenn man krank ist.