Realschulabschluss?

2 Antworten

Das könntest Du z.B. an einer VHS. Dazu darfst Du aber nicht mehr schulpflichtig sein. Schulpflichtig ist man in NRW bis zum Ablauf des Schuljahres in dem man 18 wird.

Bist Du jünger, musst Du halt Deine Schulpflicht irgendwo absitzen. Das ganze riecht sehr nach Berufsgrundschuljahr, aber Du kannst mal versuchen, noch auf eine Berufsfachschule drauf zu kommen, falls das überhaupt noch zulässig ist nach zweimaligem Nichtbestehen. Es gibt aber auch schulische Berufsausbildungen, übrigens.

An einer "Abendschule" wäre die wohl gängigste Möglichkeit.

ggf. bestehen Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsagentur. Da müsstest du mal nachhorchen.