Raketen verschenken?
Hallo Zusammen,
es besteht ja dieses Jahr erneut das Verkaufsverbot für Feuerwerk.
Nun haben wir uns die Frage gestellt, ob wir unseren Kunden nach Weihnachten als schöne Geste eine einzelen Rakete SCHENKEN dürfen.
Vorab besten Dank für die Info & schöne Feiertage!
6 Antworten
Nein, darf man nicht. Weil damit quasi die Anstiftung zu einer Straftat verbunden ist.
Wenn ich jemandem Raketen schenke, muss ich also davon ausgehen, dass er gezielt in ein Gebiet fährt, wo es verboten ist, um sie dort verbotenerweise zu zünden? Das ist wohl etwas absurd.
Außerdem wäre auch das nur eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt ein Abgabeverbot das bedeutet das auch das verschenken nicht erlaubt ist. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
ja, aber sage mir bitte , welches Geschäft das ist und wo Ihr seid
Ich würde mich vorher nach dem genauen Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes zum Verkaufsverbot erkundigen und ggf. Hintergrundinformationen einholen, damit es keine Probleme gibt, denn das Verschenken als Gewerbetreibender innerhalb gewerblich genutzter Räume kann als Werbung, also als betrieblicher/gewerblicher Vorgang, ausgelegt werden. Inwieweit das mit dem Gesetz zu vereinen ist, weiß ich nicht genau. Davon ab spräche erst einmal nichts dagegen, wie ich denke.
Dem berechtigen Personenkreis etwas zu schenken ist nicht verboten. Das Zünden ist nicht erlaubt in diesem Jahr.
Ok - da war ich falsch informiert:
Wahllos herausgegriffen:
Laut einem Beschluss von Bund und Ländern dürfen hierzulande wie bereits im vergangenen Jahr keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Trotzdem gilt kein generelles Böllerverbot. Wer übriggebliebene Vorräte aus dem letzten Jahr zu Hause hat oder sich im Ausland mit Feuerwerk eindeckt, kann dieses im eigenen Garten abbrennen - sofern es den EU-Richtlinien entspricht. Ob das Abbrennen eines Feuerwerkskörpers legal ist, kann man an der CE-Kennzeichnung 0589 erkennen.
Und welche Straftat sollte das sein?