PV-Anlage gesetzliche Regelungen NAB?

1 Antwort

Das Anlagenzertifikat braucht du eigendlich immer. Einzige Ausnahme, die Anlage, oder besser gesagt der Wechselrichter nebst Netz- und Anlagenschutz ist beim Energieversorger bekannt. Dann reicht ggf. die Angabe des Typs so wie der Anzahl der Wechselrichter. Natürlich muss auch die Gesamtleistung der Anlage entsprechend angegeben sein.

Was den Aufbau des Zählerschrankes betrifft: Rein theoretisch ist bei jeder Änderung der Anlage erforderlich, dass betroffenene Anlagenteile nach dem Umbau den aktuellen Regeln der Technik zu entsprechen haben. In der Praxis ist das aber garnicht immer umsetzbar.

Wie oft habe ich schon bei einer Zählermontage den Fall gehabt, dass der Monteur des Energieversorgers rein theoreitsch hätte sagen können: NEIN! in diese Anlage baue ich keinen Zähler ein.

Der Unterschied zwischen Fuddel und Handwerk besteht effektiv nur darin, dass es Handwerk ist, wenn es so gemacht wird, wie der Meister es haben möchte. Falls nicht, dann ist es Fuddel.

Ich kann euch nur wärmstens ans Herz legen, sucht euch für euer Unternehmen einen erfahrenenen, für die betreffenden Netzgebiete zugelassenenen Elektromiester, der sich nicht nur mit der Thematik um die aktuellen Regeln auskennt sondern auch damit, wie weit der Netzbetreiber Abweichungen zulässt.

Der Klassiker ist z.B. die Frage nach der Zuleitung. 4ader? 5ader? Da habe ich tatsächlich beides schon erlebt. Sprich -Njet, es gibt keinen neunen Zähler und alles halb so tragisch.

lg, Anna