Putzfrau Arbeitsbereich?
Kann man von einer Putzfrau, die in einer Schule arbeitet verlangen die Lampen an der Decke zu reinigen oder gehört das nicht mehr zu ihrem Aufgabenbereich?
7 Antworten
Reinigungskräfte in Schulen werden meistens "outgesourct". Sprich, diese Arbeit übernehmen externe Unternehmen gegen entsprechende Bezahlung. Dafür gibt es Verträge, in denen die genauen, zu erbringenden Leistungen festgelegt sind. Und da kann durchaus auch vereinbart werden, dass auch die Lampen zu reinigen sind.
Bei der konkreten, ausführenden Person kommt es wiederum darauf an, was in der Stellenbeschreibung im Anstellungsverhältnis, in dem sie steht, vereinbart wurde. Wenn dort auch solche Arbeiten enthalten sind, dann muss sie das entsprechend ihres Vertrags auch tun.
Verlangen kann das also der Auftrag- oder Arbeitgeber von der ausführenden Person, wenn es vereinbart wurde. Nicht verlangen kann es Schüler X, da dieser weder das eine noch das andere ist. Und auch Lehrer Y kann das nur verlangen, wenn er als Vertreter des Auftraggebers dazu legitimiert wurde und das eben im Vertrag zwischen Auftraggeber und -nehmer so vereinbart wurde.
Das ist schon "Gebäudereinigung" und hat nichts mehr mit "Putzen" zu tun..
Außer es wurde vorab so vereinbart!
In einer Schule weiss ich es nicht.
Aber in nem KKH hab ich putzkräfte gesehen, die auch die Blechdecke geputzt haben mit nem wischmop
Kommt drauf an, ob das Arbeiten mit Absturzgefahr zur Sicherheitsunterweisung Ihres Arbeitgeber gehört.
Wenn das Unternehmen entsprechend aufgestellt ist und es Teil der Leistungsbeschreibung ist.
Bei Beschäftigten der Schule.. würde man diese Aufgabe eher beim Hausmeister ansiedeln,, der diese Unterweisung in der Regel besitzen sollte.
Verhandlungssache. Eher nur wenn sie runter geh9lt werden vom Hausmeister oder es eine sichere bequeme Plattform gibt. Alles andere ist Sicherheitstechnisch eh zu riskant.