Punkt in der verlängerten Probezeit?

2 Antworten

Das ist ein B-Verstoß und hat daher keine unmittelbaren Probezeitfolgen.

Ich frage mich allerdings, wie man auf dem Gehweg parken und dadurch den Bus behindern kann. Der Bus fährt doch schließlich nicht auf dem Gehweg.

Vermutlich hast du halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn geparkt?
Selbst dann ist ja nicht die Hälfte auf dem Gehweg für die Behinderung des Busses verantwortlich, sondern die Hälfte auf der Fahrbahn. Der Zusammenhang Gehweg + Behinderung ist für mich daher nicht nachvollziehbar. Wenn man die Behinderung des Busses ahnden möchte, müsste man in meinen Augen etwas finden, was das Parken auf der Fahrbahn verbietet.

Man könnte sich überlegen, Widerspruch einzulegen. Ich sehe da drei mögliche Folgen:

  1. Die Behinderung entfällt und es bleibt das reine Gehwegparken. Dann sind es nur 55€ Bußgeld, kein Punkt und damit auch kein B-Verstoß.
  2. Der Vorwurf wird aufrecht erhalten und es wird eine gerichtliche Entscheidung veranlasst. Dann müsste man sich überlegen, ob man das weiter durchzieht und das erhöhte Kostenrisiko eingeht oder ob man den Widerspruch zurückzieht.
  3. Die Behörde findet einen anderen Tatvorwurf, der mit der Behinderung des Busses auch in einem kausalen Zusammenhang steht. Je nachdem, was da in Frage kommt, kann das wohl positiver oder auch negativer ausgehen.

Ist wenn überhaupt ein B-Verstoß und hat wenn kein weiterer B-Verstoß oder. A-Verstoß folgt keine Probezeitmaßnahmen zur Folge