Produkt entspricht nicht der Beschreibung - wer zahlt das Porto?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt widerrufen. Wenn der Warenwert 40 € übersteigt, hat der Versender die Rücksendekosten zu tragen, ansonsten du.

Alternativ könntest du einen Sachmangel geltend machen. Dies setzt jedoch eine erhebliche Abweichung der Farbe voraus. Die Farben auf Fotos können je nach Anzeigegerät erheblich von der tatsächlichen Farbe abweichen. Dafür kann der Anbieter nichts, weil es vom gerät des Anwender abhängt. Nur wenn du einen farbkalibrierten Monitor hast, kannst du dich auf die Farbe einigermaßen verlassen.

Im Falle eines Sachmangels wird dir, da eine Nacherfüllung wahrscheinlich nicht möglich sein wird, der Preis samt Rücksendekosten zu erstatten sein.

Nein, kannst du nicht.

Laut neuester Rechtssprechung hat der Käufer immer das Rücksendeporto zu tragen. Verschiedene Online-Shops sind da noch kulant und erstatten es. Aber bei Privatkauf wirst du kaum eine Chance haben.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/eu-verbraucher-soll-immer-die-rucksendekosten-tragen/

Ratirat  04.04.2013, 14:35

Sorry, aber das ist Unsinn. Erstens ist das eine Richtlinie und keine Rechtsprechung, zweitens muss diese in nationales recht umgesetzt werden, um wirksam zu sein, drittens ändert sich dadurch für Deutschland nichts, und viertens weißt du gar nicht, ob die Ware mehr als 40 € gekostet hat.

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Scaver  04.04.2013, 14:42

Stimmt nicht. Ab einen Warenwert von 40 Euro trägt es der Verkäufer. Ich berufe mich da regelmäßig drauf, da ich viel im I-Net bestelle und leider auch viel zurück schicken muss.

Außerdem bin ich Kaufmann und muss diese Regelungen eh kennen ^^

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FrannyFranny 
Fragesteller
 04.04.2013, 17:10

Aber stell dir mal vor, du kaufst ein Bügeleisen für 25€ und bekommst statt dessen einen Fön (auch 25€). Dann kann der Verkäufer doch nicht verlangen, dass ich seinen Mist auch noch zahle, oder?

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Ratirat  04.04.2013, 17:33
@FrannyFranny

Das ist ein ganz anderer Fall. Da liegt Falschlieferung vor. Dafür gelten andere Regeln als bei Sachmängeln und die sind wieder anders als beim Widerruf.

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Scaver  05.04.2013, 14:51
@FrannyFranny

Bei den Regelungen zu den 40 € geht es darum, wenn Du exakt das erhalten hast, was Du auch bestellt hast, es dir dann aber doch nicht gefällt, passt etc. also kein Fehler Seitens des Verkäufers vorliegt.

Bei Schäden, falsche Lieferung, Ware ist anders als beschrieben oder abgebildet (ohne Hinweis darauf), also wenn ein Fehler von Seiten des Verkäufers steht, dann trägt dieser die Rücksendekosten immer.

Ach ja und die Hinsendekosten muss der Verkäufer bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Käufer immer mit erstatten, nicht nur den Warenwert und ggf. die Rücksendekosten!

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Scaver  05.04.2013, 14:51
@FrannyFranny

Bei den Regelungen zu den 40 € geht es darum, wenn Du exakt das erhalten hast, was Du auch bestellt hast, es dir dann aber doch nicht gefällt, passt etc. also kein Fehler Seitens des Verkäufers vorliegt.

Bei Schäden, falsche Lieferung, Ware ist anders als beschrieben oder abgebildet (ohne Hinweis darauf), also wenn ein Fehler von Seiten des Verkäufers steht, dann trägt dieser die Rücksendekosten immer.

Ach ja und die Hinsendekosten muss der Verkäufer bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Käufer immer mit erstatten, nicht nur den Warenwert und ggf. die Rücksendekosten!

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