Problem bei Rückgabe eines Artikels bei Apollo Optik

4 Antworten

Rechtlich gesehen, musst du bei einer Rückgabe alle dir gewährten Vorteile zurückgeben. Dazu gehören natürlich auch die übrigen Brillen.

Es ist natürlich schlecht, wenn du nun diese Brillen nicht mehr hast. Im Prinzip könnte Apollo Optik nun von dir Schadensersatz fordern.

Ich möchte deine Aussage nicht anzweifeln, allerdings klingt sie in den Ohren eines Verkäufers nicht sehr glaubhaft. Wer verschenkt schon Brillen in seiner Sehstärke? Wer könnte damit etwas anfangen?

ilo324 
Fragesteller
 13.09.2014, 00:39

Sie hatten bei mir ne Ausnahme gemacht und die Brillen ohne Sehstärken verseht .

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So wie ich das sehe können sie nix mehr verlangen, da der umtausch ja abgeschlossen war. An Sonsten kannst du natürlich auch sagen, dass du die Brille verschenkt hast.

Interesierter  13.09.2014, 00:39

Das stimmt nicht. Bei jeder Rückgabe mit Geld zurück, hat der Kunde selbstverständlich die gesamte erhaltene Ware zurückzugeben.

Die Auszahlung des Kaufbetrages ist keine Verzichtserklärung.

Soweit zumindest die Rechtslage. Wie kulant sich Apollo Optik zeigt, das muss der Fragesteller selbst ausloten, indem er mit den Leuten von Apollo spricht.

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ilo324 
Fragesteller
 13.09.2014, 00:44
@Interesierter

Aber wenn man ganz pingelig ist kann man sagen ich hab 3 Belege bekommen . Auf jedem steht eine andere Auftragsnummer und sie sind auch nicht miteinader verknüpft ausßer mündlich . Ich kann ja sagen okay Auftrag 1 gebe ichh zurück und 2/3 bleiben so.

Der Mitarbeiter hat auf Anfrage gemeint nö bleibt bei ihnen. und in der zwischenzeit kann ich sagen hab ich sie verschenkt. also zwischen rückgabe und dem anruf.

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Interesierter  13.09.2014, 01:00
@ilo324

Und auf den beiden anderen Auftragsbestätigungen steht, dass du diese Brillen geschenkt bekommst?

Alle drei zusammengenommen ergeben ein sehr klares Bild von der Lage.

Aber bitte, ich möchte dich nicht bevormunden. Mach es so, wie du denkst, es sei richtig.

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Droitteur  13.09.2014, 12:04
@ilo324

Ich würde an deiner Stelle auch so argumentieren, dass die beiden anderen Brillen dir geschenkt wurden - allerdings sind die genaueren Bedingungen so schleierhaft formuliert, dass man da vortrefflich diskutieren kann. Hinzu kommt, dass die Bedingungen nicht gerade streng gegen deinen Verkäufer auszulegen sind, soweit es sich ja immerhin um unentgeltliche Versprechen handelt.

Wie auch immer, nun wurde dir zugesagt, du könntest die Brillen behalten und hast sie weitergegeben. Verlangt man sie jetzt doch zurück und ist dazu - warum auch immer - berechtigt, kannst du dich darauf berufen, dass du entreichert bist (du hast ja die Brillen nicht mehr), musst dann aber das herausgeben, was du für die Brillen erhalten hast. Behauptest du wiederum, dass du sie verschenkt hast (hast also nichts mehr zum herausgeben), ist dann wiederum der Beschenkte zur Herausgabe verpflichtet, da er die Brillen ja auch unentgeltlich erhalten hat.

Du siehst: Ganz so, wie es vernünftig ist, wird der Empfang einer unentgeltlichen Leistung nicht übermäßig als schützenswert erachtet.

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Wenn Du es schriftlich hast das sie die nicht zurück wollten können sie sie auch nicht verlangen. Wenn nicht musst Du sie bezahlen oder zurück holen.

ilo324 
Fragesteller
 13.09.2014, 00:21

Ja aber mit der Auszahlung des Geldes hat er mir doch bestätigt dass alles okay sei und hat den Artikel zurück genommen ohne irgendwelche Bedingungen zu stellen oder sontiges.

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Interesierter  13.09.2014, 00:35
@ilo324

Hast du irgend ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Apollo auf die Brillen verzichtet? Wenn ja, kannst du dieses vorlegen. Wenn nicht, hast du in der Tat ein Problem.

Die Auszahlung des Geldes ist keine Verzichtserklärung. Der Anspruch auf Rückgabe der übrigen Brillen geht alleine durch die Zahlung nicht unter.

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ilo324 
Fragesteller
 13.09.2014, 00:50
@Interesierter

Dennoch muss er mich auf die Bedingung der Rücknahme hinweisen. ich habe einen Artikel der einzel auf einen bon aufgeführt war zurück gegeben mehr nicht . er meinte nicht sie müssen noch was abgeben oder sonstiges . es war ein Auftrag der nur durch mündliche absprache mit den anderen in verbindung steht aber ich habe 3 separate Auftragsbestätigungen bekommen .

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Interesierter  13.09.2014, 00:56
@ilo324

Die Bedingungen von Apollo weisen ausdrücklich darauf hin, das es sich hierbei um EIN PAKET handelt.

Alleine schon der klare Menschenverstand sagt einem doch, dass wenn man 3 Brillen für einen Preis bekommen hat und nun die Rücknahme will, dass man dann auch alle 3 Brillen zurückgeben muss. Du stehst hier auf dem Standpunkt, dass du 3 Brillen für den Preis von einer bekommen hast, die eine zurückgibst und mit den beiden anderen machen kannst, was du willst. So funktioniert das nicht.

Im Übrigen möchte ich fast darauf wetten, dass in den beiden Auftragsbestätigungen auf die zu bezahlende Auftragsbestätigung verwiesen wurde.

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