Private und Öffentliche Güter
Kann mir einer erklären was ein Ausschlussprinzip ist mit eigenen worten. Ich kann mit der Definition in meinem Schulbuch sowohl mit der definition auf Wikipedia nichts anfangen. Die Definition im meinem Buch : Während bei einem Teil der Güter alle von der inanspruchnahme ausgeschlossen werden,die nicht den geforderten Preis zu zahlen bereit sind,wird die Nutzung bei dem anderen Teil der Güter nicht von der zahlung eines Etgelts abhängig gemacht,da dies entweder technisch nicht möglich ist(z.B. Straßenbeleuchtung, Leuchtturm, aüßere sicherheit ) oder nicht zweckmäßige erscheint ( z.B Schulbildung, innere Sicherheit) Und in wie Fern hat dies mit Privaten und Öffentlichen Gütern zu tun ?
3 Antworten
Wie findest du das
Ein Gut erfüllt das Ausschlussprinzip, wenn ein Haushalt alle anderen vom Konsum dieses Gutes ausschließen kann (z.B. Privatauto eines Haushaltes).
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausschlussprinzip.html
Ausschlussprinzip bedeutet, dass es dem, dem ein bestimmtes Gut gehört, möglich ist, alle anderen vom Gebrauch dieses Guts auszuschließen. Z.B. kann jemand, dem ein Auto gehört, allen anderen verbieten, damit zu fahren.
Das Ausschlussprinzip ist ein Kriterium für private Güter: Bei privaten Gütern ist es gültig, bei öffentlichen Gütern nicht. So kann man z.B. niemanden verbieten, Luft zu atmen. Folglich gilt bei Luft das Ausschlussprinzip nicht, sodass sie ein öffentliches Gut ist.
Bis nov 89 war das einfach ; alles gehörte allen = Volkseigentum .Da wurde nichts " geklaut ", es wurde umgelagert . Jetzt ist überall das erworbene Eigentum des Einzelnen sein privates Gut. Die für alle nutzbaren Strassen und Kanäle etc. sind daher ein öffentliches Gut .