Privatdozenten und Lehrbeauftragte

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Ein Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) ist die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung an einer Universität oder einer sonstigen Hochschule, der keine reguläre Professorenstelle hat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbstständig und alleinverantwortlich und zur akademischen Lehre und Forschung berechtigt. Die Bezeichnung Privatdozent stellt weder einen Titel noch einen akademischen Grad, sondern eine Funktionsbezeichnung dar. Es wird durch die Bezeichnung auch kein Amts- bzw. Dienstverhältnis begründet.

Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, der an einer Hochschule Lehrveranstaltungen hält, ohne dafür in einem Beschäftigungsverhältnis mit dieser Hochschule zu stehen. Der Lehrbeauftragte wird auf Honorarbasis vergütet oder verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Er wird nicht mit Forschungsaufgaben betraut. Der Lehrbeauftragte hat im Unterschied zu Professoren oder Akademischen Räten kein Beamtenverhältnis und im Unterschied zu wissenschaftlichen Angestellten kein Angestelltenverhältnis mit der Hochschule.