Privat Autoverkauf?

Motobiggi31  27.12.2024, 16:19

Hast du im KV geschrieben " unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?

Mel456 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 16:46

so stand es im Vertrag „Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf. Jegliche Garantie, Gewährleistung oder Haftung des

Verkäufers ist ausgenommen.“

5 Antworten

Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Musst das Auto nicht zurücknehmen. Wenn Verkäufer und Käufer Privatpersonen sind.

Da im KV steht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" muss er das Auto nicht zurücknehmen!


StefanG20  27.12.2024, 16:16

Nicht ganz richtig.

Diese Klausel muss im Kaufvertrag klar angegeben sein.

Hat man dieses nicht gemacht, kann es sehr wohl zu Problemen führen.

TheMonkfood  27.12.2024, 17:28
@Motobiggi31

In eine Musterkaufvertrag ja. In einem selbstgebastelten möglicherweise nicht

Muss ich das auto wieder zurück nehmen ?

Wenn du einen Musterkaufvertrag hast bzw Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde - Nein.

Gilt ein 14 tage recht ?

Nein. Nur bei Onlinekäufen

Wenn Du auf dem Kaufvertrag alle Mängel, die Dir bekannt waren angegeben hast, sollte das abgehakt sein...

Wenn der Käufer allerdings nach einem Besuch in einer Werkstatt nachweisen kann, dass Du einen schon länger vorhandenen Mangel verschwiegen hast oder eben einfach nicht schriftlich erwähnt hattest, dann kann es sein, dass Du ihn zurück nehmen musst. Das wäre dann arglistige Täuschung.

Wenn überhaupt keine Mängel notiert wurden, dann ist das immer etwas dumm gelaufen...

Daher, beim Verkauf jede noch so kleinste Kleinigkeit aufführen, auch wenn es Dinge sind, welche mal aufgetreten sind und wieder verschwunden sind...

Achja, 14 Tage gibt es überhaupt nicht...


verreisterNutzer  27.12.2024, 16:40

Ich habe gerade einen Fall, welcher nun mittlerweile 2 Jahre und 3 Monate vor Gericht ist. Diese Arglistige Täuschung lässt sich nur sehr, sehr schwer nachweisen.

Ohne den Kaufvertrag zu kennen :

Nicht von alleine.

Mehr kann keiner sagen, nur du kennst den Vertrag

So wie sich das liest eher nein. und wenn dann erst recht kein Anrecht auf irgendwelchen schadenersatz.