Autoverkauf?

3 Antworten

Ich hoffe du hast trotzdem einen Kaufvertrag, bei dem die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.

Ansonsten musst du die Strafe zahlen fürs Halteverbot und haftest eventuell sogar für den Mangel.

Übrigens ersparst du dir das alles, wenn du an einen Händler verkaufst.

und wenn du ein Auto verkaufst es wirklich IMMER wirklich IMMER nur abgemeldet übergeben!

Rechtlich sieht es so aus. Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen und wenn er diesen rückgängig machen will, muss er nachweisen, dass du ihm etwas verschwiegen hast. Da brauchst du dir keine Sorgen machen.

Was die Rechnung angeht: der Vorbesitzer ist aktuell noch der Halter, solange das Auto nicht umgemeldet/abgemeldet ist und wird im Zweifelsfall dafür aufkommen müssen. Spätestens als der Typ auf einen Vertrag verzichten wollte, hättest du die Finger davon lassen sollen.

Paule566 
Fragesteller
 01.07.2023, 13:52

Das Auto wurde abgemeldet verkauft . Nur der letzte eingetragene Halter wurde jetzt halt in Schuld genommen , obwohl der wo den Wagen gekauft hat es in Mannheim (über 100km weiter entfernt von mir) im Halteverbot ohne Kennzeichen abgestellt hat. Jetzt muss man das Auto abholen mit den Fahrzeugpapieren. Die hat aber der Käufer aus Mannheim.. danke für die zahlreichen Antworten

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peterobm  01.07.2023, 14:06
Was die Rechnung angeht: der Vorbesitzer ist aktuell noch der Halter,

wenn der so schlau war und einen schriftlichen Kaufvertrag hat, tja, wer zahlt dann wohl die Zeche ... du ahnst es wohl

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er wollte uns verrecken keinen Kaufvertrag weil er meinte es ist nicht notwendig.

nun machst Du die unangenehme Erfahrung, warum ein schriftlicher Kaufvertrag, verbunden mit dem rechtssicheren Ausschluss der Sachmängelhaftung, "zwingend" ist.