Preisänderung ebay Kleinanzeigen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja--- Du hast das Recht vom Kauf zurückzutreten!

Wird Dir wohl keine andere Wahl bleiben wenn Du nicht auf einmal den Doppelten Preis zahlen möchtest . Leider kann sich an mündliche Absprachen im Nachhinein niemand erinnern---selbst bei Gericht nicht!!!!

rudiletti 
Fragesteller
 19.08.2013, 21:49

Leider habe ich nur eine email von der Verkäuferin, in der sie mich fragt, wann ich die Schneiderpuppe abholen könnte. Der Preis direkt taucht leider nicht auf : (

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rudiletti 
Fragesteller
 19.08.2013, 21:54
@rudiletti

...aber mein Mann war bei dem Telefonat dabei und die Anzeige mit dem Preis? Ist die nicht auch ein "Beweis" ??

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Billigirl  19.08.2013, 22:08
@rudiletti

Die Anzeige mit dem Preis ausdrucken und mitnehmen!! Auf Zeugen bei Telefonat hinweisen --mußt ja nicht die Identität des Zeugen preisgeben. ( Bei Eheleuten wird es nicht so akzeptiert ) Könnte ja auch Deine Freundin gewesen sein.

Wenn dann immer noch die 100 Euro im Raum stehen sollten kannst Du sagen ,,Nein" trete vom Kauf zurück, weil unter falschen Bedingungen meinerseits zugesagt wurde. Bin mit dem doppelten Preis nicht einverstanden --hätte bei diesem Preis von 100 nicht gekauft. " Das würde ich machen viel Glück LG

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rudiletti 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:19
@Billigirl

Erst mal vielen Dank für deine Antworten ; ) Ich glaube auch nicht, dass der Rücktritt das Problem wäre. Ich meine, wenn der Preis VB 45 ist, wir über 45€ sprechen, habe ich dann nicht das Recht, die Ware auch für 45 zu bekommen ??

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Billigirl  20.08.2013, 00:04
@rudiletti

Das Recht dass Du es für 45 Euro zu bekommen kannst -weiß ich nicht ob es möglich ist.. Nach Deinem ,,Zuschlag " bei 45 müsste es eigentlich so sein! Aber Verkäufer arbeiten ja bekanntlich mit allen TRICKS. Deshalb ja meine Antwort: ,,Für 100 hätte ich es nicht gekauft und fühle mich abgezockt."

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TETTET  20.08.2013, 09:13
@Billigirl

Bei Eheleuten wird es nicht so akzeptiert

Von wem sollte das nicht akzeptiert werden?

Wenn dann immer noch die 100 Euro im Raum stehen sollten kannst Du sagen ,,Nein" trete vom Kauf zurück

Wovon soll sie denn zurücktreten? Ein Kaufvertrag existiert doch wohl nicht.

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Ja, du kannst auf der Erfüllung des offensichtlich abgeschlossenen Kaufvertrags bestehen.

@ rudiletti

Ich würde die Schneiderpuppe nicht kaufen.

Wenn ihr ausgemacht habt, dass sie 45,-- Euro dafür will, dann ist das eine verbindliche Zusage. Dann hätte die Verkäuferin vorher nochmal nachfragen sollen bei der Mutter.

Die Verkäuferin kann nichts machen, wenn du die Schneiderpuppe nicht nimmst. Du hast zugesagt weil als Preis 45,-- Euro vereinbart wurde und nicht jetzt auf einmal 100,-- Euro..

Du hast ihre Email-Adresse, dann schreibe ihr, dass du das Teil nicht nimmst. Man kann nicht einen Preis ausmachen und später einfach einen höheren Preis nennen. Dann hat sie Pech gehabt. Du hast einen Zeugen für das Telefongespräch.

Drucke dir immer die Anzeigen aus, wo du etwas kaufst. Mache alles per Email und lasse dir den Preis in der Mail bestätigen. Dann hast du definitiv was in der Hand.

Klingt nicht gerade ok, was die Verkäuferin hier macht. Eine Schneiderpuppe bekommst du auch anderswo.

Abgesehen davon, wenn ein Verkäufer schon so arbeitet, dann wollte ich das Teil eh nicht mehr haben, das ist keine seriöse Abwicklung.