Preis für das Öl in der Nebenkostabrechnung?

4 Antworten

Muss unser Vermieter für die Heizkosten nicht erstmal das günstige Heizöl verrechnen ?

Ja.
Ihr dürft von dem Vermieter einen Nachweis, beziehungsweise eine Einsicht in die Kaufbelege verlangen. Dann berechnet ihr gemeinschaftlich den Verbrauch und einigt euch. Für den Vermieter ist am Ende wichtig, dass er seine tatsächlichen Kosten ersetzt bekommt.

Der Vermieter kann nur die tatsächlich entstandenen Kosten umlegen. Er muss also detailliert abrechnen mit den unterschiedlichen Ölpreisen und kann nicht einfach für alles den hohen Preis der letzten Lieferung ansetzen.

Elena6789 
Fragesteller
 12.09.2022, 13:01

das will er nicht, seiner Meinung nach rechnet er so ab:

wenn der Jahresverbrauch für 2022 7.000 Liter waren:

4.00 Liter für 1,76 € und 3.000 Liter für 1,40 €

im Tank verbleiben dann

1.000 Liter für 1,40 € und der Rest von 2021 3.500 Liter für 0,72 €

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florestino  12.09.2022, 13:04
@Elena6789

Nein, das geht nicht. Er muss der Reihe nach abrechnen. also zuerst das billige Öl und später das teure. so wäre es ja auch gewesen, wenn das Öl verbraucht worden wäre und kein Rest im Tank verbleiben wäre.

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Rein logisch wäre es, wenn er den Füllstand vom Februar vorweisen kann und somit auch den Verbrauch ab 1. Januar bis dahin.

Zum Beispiel Verbrauch 1. Januar bis 15. Februar = 2000 Liter a 0,72.

Der Rest von - angenommen - 1500 Liter wurden vermischt mit 2500 Liter neue Lieferung zu 1,40 €.

1080 € + 3500 € = 4580 € für 4000 Liter = Literpreis 1,145 €.

Kauf am 1. September 4000 Liter für 1,76.

Diese 4000 Liter vermischen sich mit dem noch vorhandenen Rest von 2000 Liter = 6000 Liter

2000 * 1,145 = 2290 €

4000 * 1,76 = 7040 €

6000 Liter Füllstand nach Befüllung am 1.9.2022 = € 9330,- bzw. je Liter 1,555 €.

Meiner Meinung nach wäre das die logische Rechnung.

Man könnte es aber auch anders machen, nämlich so, wie Du schreibst, aber alles, was über 6000 Liter hinaus geht, dann zum jüngsten Einkaufspreis.

Am Ende kommt es für den Vermieter aufs Gleiche raus, wenn es keinen Mieterwechsel gibt. Bei einem Mieterwechsel in diesem Jahr oder bis zum Ende diesen Jahres könnte es aber einen Konflikt geben.

Er muß auch den Anfangsbestand, die 3.500 l a 0,72 €, berücksichtigen.

Bei 6.000 l Verbrauch wären das die 3.500 l x 0,72 € + 2.500 l x 1,40 € = 3.500 € Brennstoffkosten.