Praktikumsvertrag nach Unterzeichnung kündigen?
Hallo an die Gemeinschaft,
Diese Frage betrifft eine Bekannte von mir. Person S hat erst vor kurzem ein P.Vertrag unterschrieben für ein dreimonatiges Praktikum, welcher erst in drei Monate anfängt. S hat jedoch erst vor kurzem ein Vertragsangebot von einer attraktiven Firma bekommen, jedoch steht im bereits unterzeichneten Praktikumsvertrag die folgende Klauseln:
Tretet S nach Unterzeichnung nicht an / beendet S nach Probezeit und vor Ende ohne wichtigen Grund, so muss S Schadenersatz leisten.
Die Frage ist nun darf S den Vertrag kündigen oder muss S sogar Schadenersatz zahlen. Was ist mit Probezeit genau gemeint?
2 Antworten
Probezeit ist die Zeit, in welcher Du Dich "bewähren" mußt.
Versuche, den Vertrag annullieren zu lassen.
Fraglich, welcher "Schaden" einem Betrieb dadurch entstehen kann, wenn ein Praktikant nicht kommt :)
Was ist mit Probezeit genau gemeint?
Was steht denn zur Probezeit im Vertrag?
Vermutlich wird er in der Probezeit mit verkuerzter Frist kuendigen koennen. Eine Kuendigung vor Antritt scheint ausgeschlossen zu sein.
Genau wird man das aber erst sagen koennen, wenn man weiss, was dazu im Vertrag steht.
Mit "anscheinend" kommen wir nicht weiter. Was genau steht zur Probezeit im Vertrag und was genau zum Schadensersatz und zum Antritt?
Anscheinend stand da zwar dass es Probezeit gibt aber ohne weitere Definition.