Praktikum Im Handwerk?

2 Antworten

Juristisch ist es so das der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber gestellte Kleidung nutzen kann bzw muss (wenn der Arbeitgeber das so erwartet) oder aber der Arbeitnehmer macht die Aufwendungen für den Erwerb der Arbeitskleidung steuerlich geltend.

Wir können aber nicht wissen ob der Arbeitgeber überhaupt Kleidung stellt.

Es wäre auf der anderen Seite auch nicht nachvollziehbar für das Praktikum, was ja meistens so zwei drei Wochen dauert, mehrere Sätze besorgen sollst da die Kleidung ja auch gereinigt werden muss.

Kommt auf die Firma drauf an ich bin Rauchfangkehrer und mir wird z.b alles an Klamotten bezahlt und auch gewaschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung