Prämienabzug rechtens?
Hallo,
folgende Situation. AN erhält vom AG zusätzlich zum festen Gehalt pro Monat noch 2 verschiedene Prämien.
Anwesenheitsprämie (beträgt ca 1/5 des Festgehalts), diese wird bei Urlaub oder Krankheit um die Fehltage gekürzt.
Gesundheitsprämie (beträgt ca. 1/20 des Festgehalts), diese wird ab dem 1. Krankheitstag gekürzt, ab 15 Tage Krankheit pro Jahr gibt es keine Prämie mehr. Diese Kürzung gilt für die nächsten 12 Monate. Also wird 1 Jahr Summe X weniger ausgezahlt.
Sicherlich nicht rechtens, oder? Da AG leider nicht darum kämpft AN zu halten und der Meinung ist, wem es nicht passt kann ja gehen, macht ein Gespräch keinen Sinn. Ansonsten passt aber alles in der Firma. Daher scheue ich (noch) den Anwalt.
3 Antworten
Du hast Recht, das ganze ist nicht rechtens:
§ 4a EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Die Kürzungen überschreiten das erlaubte Maß von 1/4 Arbeitstags-Gehalt pro Krankheitstag.
Das ist zutreffend, wobei noch anzumerken sei:
§ 4a EFZG stellt keine eigene Rechtsgrundlage für eine Kürzung dar. Sie gibt dem Arbeitgeber nicht das Recht, einseitige Kürzungen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es einer Kürzungsvereinbarung.
Sofern keine Kürzungsvereinbarung vorliegt, ist die gesamte Kürzung rechtswidrig.
Er verliert aufs ganze Jahr 1/20, wenn er 15 Tage krank ist.
360 Tage / 15 = 24
Also verliert er mit 15 Krankheitstagen 24 mal 1/20 = 24/20.
Er verliert dann mit jedem Krankheitstag mehr als 1 bezahlten Tag und somit deutlich über 1/4.
Genau und nach der Regelung verliert er bei 15 Fehltagen das Gehalt von 17,5 Tagen. Entsprechend ist die Kürzung mehr als 1/4 pro Tag.
Er verliert für jeden einzelnen Krankheitstag 1,16 Tage Gehalt. Maximal dürfte er aber nu 0,25 Tage Gehalt verlieren.
Deine Rechnung hat einen Haken. Die Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen. Da diese "Prämie" zum laufenden Entgelt gehört, wäre es eine Angelegenheit der Krankenkasse, dies bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen.
Das ist ein Ausnahmefall. Es geht um 15 krankheitstage. Wieso soll er dann gleichzeitig 6 Wochen am Stück krank sein?
Das ist ein Ausnahmefall.
Ja ? Darum geht es aber (auch) bei Berechnungen der Zulässigkeit.
Nein. Die Regelung muss immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.
Du. Du meintest, es gibt den Fall mit den 6 Wochen Krankheit, wo mein Kritikpunkt nicht greift.
Steht alles im Vertrag die Prämien werden ja wahrscheinlich neben dem festen Gehalt ausgezahlt oder draufgerechnet
Sicherlich nicht rechtens, oder?
Darüber gibt es doch sicherlich eine "gemeinsame" Vereinbarung bzw. Regelung oder ?
Solange kein Tariflohn usw. unterschritten wird ist das nicht wirklich zu beanstanden.
... oder hättest Du lieber keine Prämie ?
§ 4a EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Er hat Recht. Diese Regelung verstößt tatsächlich gegen das Gesetz.
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Das ist jetzt lustig. Du solltest auch zu ende lesen:
Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Jetzt rechne dir aus, wie hoch die Kürzung ist, wenn der FS 15 Tage krank ist.
Dann wirst du feststellen, dass diese Grenze überschritten ist. Puhh, zum Glück kann ich bis zum Ende lesen, sonst wäre ich wie du zum falschen Ergebnis gekommen.
Rechnen darfst Du selbst.
Entscheidend war für mich, dass grundsätzlich eine Kürzung möglich und rechtens ist.
Nur halt nicht in diesem Fall. Du solltest wohl andere Sachen für dich als entscheidend erklären. Denn die Wertung die du jetzt hast, lässt dich falsche Antworten geben.
Ergänzung:
1/20 = 5 %
1/4 = 25 %
Ergo überschreitet 1/20 nie 1/4. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Er verliert aufs ganze Jahr 1/20, wenn er 15 Tage krank ist.
360 Tage / 15 = 24
Also verliert er mit 15 Krankheitstagen 24 mal 1/20 = 24/20.
Er verliert dann mit jedem Krankheitstag mehr als 1 bezahlten Tag und somit deutlich über 1/4.
Genau und nach der Regelung verliert er bei 15 Fehltagen das Gehalt von 17,5 Tagen. Entsprechend ist die Kürzung mehr als 1/4 pro Tag.
Du meinst doch nicht, dass der AG das Gesetz umgehen kann, wenn er sagt, dass der AN nur für 2 Tage etwas an Geld verliert und dafür dann das doppelte.
Natürlich muss man es auf den einzelnen Tag runterbrechen.
Gehe ich jetzt vom Festgehalt aus für die Berechnung oder nehme ich die „Prämien“ noch dazu? Eigentlich doch nur das Festgehalt, oder?
Ich finde es einfach eine Frechheit. Es gibt zwar Urlaubs und Weihnachtsgeld, aber bei Urlaub und Krankheit wird dann die Anwesenheitsprämie um die Fehltage in dem Monat gekürzt und bei Krankheit gibts zusätzlich dann für die nächsten 12 Monate keine Gesundheitsprämie, abhängig von der Länge der Fehltage. Bis 14 wird gekürzt, ab 15 Tage entfällt sie komplett.
Das Problem ist dann noch, dass ich diese Gesundheitsprämie nie große Beachtung geschenkt habe, da sie nicht im Vertrag steht, sondern eine Betriebsvereinbarung sei, welche aber nicht so einsehbar ist.
sondern eine Betriebsvereinbarung sei, welche aber nicht so einsehbar ist.
- Gibt es eine Betriebsvereinbarung dann
- gibt es einen Betriebsrat dann
- kann der Betriebsrat Dir Auskunft / Einsicht in die Vereinbarung geben.
So schwer ist das nicht.
Ich finde es einfach eine Frechheit.
Was ist daran eine Frechheit, wenn damit einem Überhand-nehmen von Kurzzeiterkrankungen (z.B. blaue Montage usw.) entgegen gewirkt werden soll ?
Die Kürzung bei Urlaub kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
1/20 ist bei weitem weniger als 1/4