Prämienabzug rechtens?

3 Antworten

Du hast Recht, das ganze ist nicht rechtens:

§ 4a EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die Kürzungen überschreiten das erlaubte Maß von 1/4 Arbeitstags-Gehalt pro Krankheitstag.

DerSchopenhauer  02.07.2021, 16:17

Das ist zutreffend, wobei noch anzumerken sei:

§ 4a EFZG stellt keine eigene Rechtsgrundlage für eine Kürzung dar. Sie gibt dem Arbeitgeber nicht das Recht, einseitige Kürzungen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es einer Kürzungsvereinbarung.

Sofern keine Kürzungsvereinbarung vorliegt, ist die gesamte Kürzung rechtswidrig.

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GutenTag2003  02.07.2021, 16:29

1/20 ist bei weitem weniger als 1/4

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AnglerAut  02.07.2021, 16:43
@GutenTag2003

Er verliert aufs ganze Jahr 1/20, wenn er 15 Tage krank ist.

360 Tage / 15 = 24

Also verliert er mit 15 Krankheitstagen 24 mal 1/20 = 24/20.

Er verliert dann mit jedem Krankheitstag mehr als 1 bezahlten Tag und somit deutlich über 1/4.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:46
@GutenTag2003

Genau und nach der Regelung verliert er bei 15 Fehltagen das Gehalt von 17,5 Tagen. Entsprechend ist die Kürzung mehr als 1/4 pro Tag.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:48
@GutenTag2003

Er verliert für jeden einzelnen Krankheitstag 1,16 Tage Gehalt. Maximal dürfte er aber nu 0,25 Tage Gehalt verlieren.

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GutenTag2003  04.07.2021, 23:07
@AnglerAut

Deine Rechnung hat einen Haken. Die Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen. Da diese "Prämie" zum laufenden Entgelt gehört, wäre es eine Angelegenheit der Krankenkasse, dies bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen.

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AnglerAut  04.07.2021, 23:10
@GutenTag2003

Das ist ein Ausnahmefall. Es geht um 15 krankheitstage. Wieso soll er dann gleichzeitig 6 Wochen am Stück krank sein?

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GutenTag2003  05.07.2021, 06:04
@AnglerAut
Das ist ein Ausnahmefall.

Ja ? Darum geht es aber (auch) bei Berechnungen der Zulässigkeit.

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AnglerAut  05.07.2021, 08:10
@GutenTag2003

Nein. Die Regelung muss immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.

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AnglerAut  05.07.2021, 09:15
@GutenTag2003

Du. Du meintest, es gibt den Fall mit den 6 Wochen Krankheit, wo mein Kritikpunkt nicht greift.

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Steht alles im Vertrag die Prämien werden ja wahrscheinlich neben dem festen Gehalt ausgezahlt oder draufgerechnet

Sicherlich nicht rechtens, oder?

Darüber gibt es doch sicherlich eine "gemeinsame" Vereinbarung bzw. Regelung oder ?

Solange kein Tariflohn usw. unterschritten wird ist das nicht wirklich zu beanstanden.

... oder hättest Du lieber keine Prämie ?

AnglerAut  02.07.2021, 15:48

§ 4a EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Er hat Recht. Diese Regelung verstößt tatsächlich gegen das Gesetz.

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GutenTag2003  02.07.2021, 15:51
@AnglerAut Bitte nochmal lesen. § 4a Kürzung von Sondervergütungen

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

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AnglerAut  02.07.2021, 15:56
@GutenTag2003

Das ist jetzt lustig. Du solltest auch zu ende lesen:

Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Jetzt rechne dir aus, wie hoch die Kürzung ist, wenn der FS 15 Tage krank ist.

Dann wirst du feststellen, dass diese Grenze überschritten ist. Puhh, zum Glück kann ich bis zum Ende lesen, sonst wäre ich wie du zum falschen Ergebnis gekommen.

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GutenTag2003  02.07.2021, 15:58
@AnglerAut

Rechnen darfst Du selbst.

Entscheidend war für mich, dass grundsätzlich eine Kürzung möglich und rechtens ist.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:01
@GutenTag2003

Nur halt nicht in diesem Fall. Du solltest wohl andere Sachen für dich als entscheidend erklären. Denn die Wertung die du jetzt hast, lässt dich falsche Antworten geben.

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GutenTag2003  02.07.2021, 16:02
@GutenTag2003

Ergänzung:

1/20 = 5 %

1/4 = 25 %

Ergo überschreitet 1/20 nie 1/4. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:43
@GutenTag2003

Er verliert aufs ganze Jahr 1/20, wenn er 15 Tage krank ist.

360 Tage / 15 = 24

Also verliert er mit 15 Krankheitstagen 24 mal 1/20 = 24/20.

Er verliert dann mit jedem Krankheitstag mehr als 1 bezahlten Tag und somit deutlich über 1/4.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:47
@GutenTag2003

Genau und nach der Regelung verliert er bei 15 Fehltagen das Gehalt von 17,5 Tagen. Entsprechend ist die Kürzung mehr als 1/4 pro Tag.

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AnglerAut  02.07.2021, 16:50
@GutenTag2003

Du meinst doch nicht, dass der AG das Gesetz umgehen kann, wenn er sagt, dass der AN nur für 2 Tage etwas an Geld verliert und dafür dann das doppelte.

Natürlich muss man es auf den einzelnen Tag runterbrechen.

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jagt220 
Fragesteller
 04.07.2021, 21:04
@AnglerAut

Gehe ich jetzt vom Festgehalt aus für die Berechnung oder nehme ich die „Prämien“ noch dazu? Eigentlich doch nur das Festgehalt, oder?

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jagt220 
Fragesteller
 04.07.2021, 21:12
@AnglerAut

Ich finde es einfach eine Frechheit. Es gibt zwar Urlaubs und Weihnachtsgeld, aber bei Urlaub und Krankheit wird dann die Anwesenheitsprämie um die Fehltage in dem Monat gekürzt und bei Krankheit gibts zusätzlich dann für die nächsten 12 Monate keine Gesundheitsprämie, abhängig von der Länge der Fehltage. Bis 14 wird gekürzt, ab 15 Tage entfällt sie komplett.

Das Problem ist dann noch, dass ich diese Gesundheitsprämie nie große Beachtung geschenkt habe, da sie nicht im Vertrag steht, sondern eine Betriebsvereinbarung sei, welche aber nicht so einsehbar ist.

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GutenTag2003  04.07.2021, 21:14
@jagt220
 sondern eine Betriebsvereinbarung sei, welche aber nicht so einsehbar ist.
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung dann
  • gibt es einen Betriebsrat dann
  • kann der Betriebsrat Dir Auskunft / Einsicht in die Vereinbarung geben.

So schwer ist das nicht.

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GutenTag2003  04.07.2021, 21:32
@jagt220
Ich finde es einfach eine Frechheit.

Was ist daran eine Frechheit, wenn damit einem Überhand-nehmen von Kurzzeiterkrankungen (z.B. blaue Montage usw.) entgegen gewirkt werden soll ?

Die Kürzung bei Urlaub kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

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AnglerAut  04.07.2021, 23:01
@jagt220

Wie gesagt, ich bin der Meinung diese Regelung ist nicht wirksam.

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