Keine volle Lohnfortzahlung?
Mein Partner hat einen 20 Std Job / Woche bei einem Discounter. Er ist jetzt das erste mal krank und hat keinen vollen Lohnausgleich erhalten.
Mit der Aussage ( Stundenlohn sonst Mindestlohn wird bei Urlaub oder Krankheit auf 4,60 gekürzt ) so hat er nun wesentlich weniger Geld bekommen gestern.
Das klingt für mich nicht rechtens.. im Internet finde ich dazu nichts. Kennt sich jemand aus.
2 Antworten
Das klingt für mich nicht rechtens
Ist es auch nicht.
Bei Krankheit darf dem AN kein Nachteil entstehen, eine Kürzung des Stundenlohns ist nicht rechtens.
Der AG soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Dort steht im § 4 dass der AG ihm bei Krankheit das Entgelt für die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit fortzuzahlen hat (sofern der AN schon länger als vier Wochen beschäftigt ist).
Der AN ist also so zu bezahlen als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Dein Partner soll den AG mal nach der Rechtsgrundlage der Kürzung fragen. Die Antwort würde mich schon interessieren.
Stundenlohn sonst Mindestlohn wird bei Urlaub oder Krankheit auf 4,60 gekürzt
Das Kürzungsverbot betrifft übrigens auch das Urlaubsentgelt. Geregelt ist die Berechung des Urlaubsentgelts im § 11 Bundesurlaubsgesetz.
Ich bin Rechtsanwalt und kann da keine verbindliche Aussage treffen, aber gefühlsmäßig halte ich das für eine ganz üble Masche - selbst wenn es im Vertrag so geregelt ist.
Ich würde mich mal an die zuständige Gewerkschaft wenden mit der Sache.
Was bist Du für ein "Rechtsanwalt"? Wenn überhaupt, bestimmt keiner der sich mit Arbeitsrecht auskennt.