Post zurücksenden nach Trennung und Auszug

6 Antworten

Anstatt unbekannt, kann er einfach "Empfänger verzogen" draufschreiben. Sinnvoller wäre es dennoch, er steht darüber und schickt es ihr direkt.

Det1965 
Fragesteller
 29.01.2012, 23:13

Natürlich hast du Recht, aber seine Wut scheint eher zu wachsen statt sich zu beruhigen. Aber der Tip mit Empfänger verzogen ist gut, wäre ja nicht mal gelogen. Danke!

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Das ist vollkommen korekkt und richtig und jeder Postzusteller akzeptiert das-Und laut Dienstordnung ist das auch so zu machen.Und an den Briefkasten den vor und zu name schreiben so geht die post-normalerweiße- automatisch zurück.

richtig,das ist kindisch

Könnte ihm das negativ angekreidet werden,

Durchaus, wenn er nicht in der Lage war, seinen Nachsendeantrag nur auf seinen Namen zu erteilen, wäre das Zugangsvereitelung.

Spätestens bei wichtiger Gerichtspost bekommt er Probleme, wenn seine Frau darlegt, er hätte ihre Post an seine neue Adresse umgeleitet, um ihr "die Pest an den Hals zu wünschen" :-O

Ich weis, die Frage ist kindisch

Sehe ich auch so. Seine Frau zur Abholung der Post und eigenem Nachsendeantrag und Anschriftenänderung aufzufordern, wäre erwachsen.

Det1965 
Fragesteller
 30.01.2012, 21:27

Dass hat er selbstverständlich mehrfach schon gemacht!

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Unbekannt würde ich in dem Fall nicht angeben sondern die neue Adresse falls sie bekannt ist. Auch wenn die Trennung unschön verlief. Es tut ja nun wirklich nicht nötig bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Kampfstellung zu gehen.

Det1965 
Fragesteller
 30.01.2012, 23:17

Hast Recht, so sollte er es machen.

Könnte ihm das negativ ausgelegt werden, wenn er einen Brief vom Amt mit der neuen Adresse seiner Frau zurücksendet und ihn ihr nicht persönlich übergibt? Offiziell sind sie ja noch verheiratet!

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dawala  30.01.2012, 23:21
@Det1965

Das hat nach geltendem Recht nichts mit Ehe zu tun. Das Postgeheimnis wird von einer bürgerlichen Ehe nicht aufgehoben. Er mag sich vorstellen, es handelt sich um eine schlampige Bekannte. Willst Du es genau wissen so schaue bei lexetius oder im Archiv des BGH nach ob es ein Urteil dazu gibt. Kindisch finde ich es allemal, auch noch auf dieser Ebene einen Krieg anzufangen. - Aber das ist Meins und ich behalte es gerne.

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