Post zurück an Absender?

3 Antworten

Es läßt sich leider nicht verhindern, daß Inkassodienstr auch "außerplanmäßig" Briefe schicken.

Sofern eine gültige Ratenzahlungsvereinbarung besteht und diese bedient wird, kannst Du die Briefe z.B. behalten, wegschmeißen oder zurückschicken.

Das obliegt ganz Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1989

Es wäre hilfreicher, den Gläubiger zu bitten, seinen Inkassoauftrag zurück zu ziehen. Wenn der Schuldner das mitteilt, wird ein Inkasso das wohl kaum für bare Münze nehmen ; - )

ich bekomme öfters mal wieder von einem Inkassobüro Mahnungen, das was nicht bezahlt wird, was aber schon längst in Raten bezahlt wird und erfolgt.

Dann schreibe das als Antwort auf die Mahnung an das Inkassobüro und belege das durch Kopien der entsprechenden Kontoauszüge auf denen die Buchungen der Raten zu sehen sind.