Mahnung zurückschicken, wenn man eine erhalten hat?

6 Antworten

Falls die Mahnung zu Recht erfolgt ist, dann sollte man sie bezahlen.

Man sollte seine Rechnungen immer pünktlich bezahlen: dann hat man auch kein Problem mit lästigen Mahnungen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

.....bis der Gerichtsvollzieher 2x klingelt:)

Gute Idee! Die Druckerei freut sich übrigens, wenn sie die Tageszeitung auch wieder gelesen zurückgeschickt bekommt. Dann kann man sie für den Folgetag neu bedrucken.

ja! und leg bargeld bei! ^^+gg

ansonsten: nein!

schickst du auch postkarten zurück nachdem du die gelesen hast? o_O