Polizei aber Vorerkrankung?

2 Antworten

Wenn du keine Symptome hast und keine Medikamente nimmst und davon nichts in deiner Akte steht UND du niemals irgendwelche großartigen Einschränkungen deswegen hattest... dann würde ich dir raten es nicht anzugeben.

Selbst wenn das im Nachhinein nochmal diagnostiziert wird, bist du aus dem Schneider, weil es keine Falschangabe ist, solange du darauf nicht getestet etc. bist und ich bezweifle, dass du dadurch wirklich im Job beeinträchtigt bist. Wenn du so satrk allergisch wärst, dass da eine Beeinträchtigung hinter lauern würde, dann wüsstest du das, denke ich bereits.

Insofern: Wecke keine schlafenden Hunde solange es dir soweit gut geht.


ksduom 
Fragesteller
 02.11.2021, 22:54

ja, ich bin ja eben nie beim allergologen gewesen und hab einen Test gemacht. Selbst wenn, würde dem Hausarzt dann sowas zwingend vorliegen? Kann ja wie gesagt im Nachhinein sein, dass die Allergie diagnostiziert wird. Nicht, dass es dann heißt ich hätte die verschwiegen.. gibt es ja eigentlich keine Anhaltspunkte für, wenn ich nie einen offiziellen Allergietest gemacht hätte.

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1. Eine ungesicherte, selbstgemachte Diagnose kann man getrost weglassen.

2. Dauermedikation bestimmt der Arzt bei Bedarf. Besteht beides nicht.

Warum backt man sich Probleme? Was Mutti mal ausgepackt hat, damit der Spross einen medizinischen Grund für Leistungsschwächen hat, fällt dir jetzt auf die Füße.

Gruß S.


ksduom 
Fragesteller
 02.11.2021, 22:57

‘Bei Bedarf‘ richtet sich das nach den eigenen Symptomen und Empfinden oder nach den Richtlinien des Arztes? Nicht, das der Arzt irgendwann sagt : Sie haben aber Allergie x mit der Ausprägung y, dann müssen sie Medikamente nehmen. Obwohl ich, wie gesagt, keine Einschränkungen in irgendeiner Weise verspüre.

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Sirius66  03.11.2021, 08:26
@ksduom

Wird er ja dann nicht sagen! Einfach mal logisch denken! Ohne Symptome und Beschwerden gibt es doch keinen Handlungsbedarf!

Selbst gekaufte Hausmittel aus der Apotheke ohne Rezept zählen nicht als Medikament.

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