Ist Parodontitis ein Ausschlusskriterium bei der Bundespolizei, oder hängt es davon ab wie schlimm es ist?
Hallo,
ich habe vor nicht all zu langer Zeit mein Auswahlverfahren Teil 1, 2 sowie 3 für die Bundespolizei bestanden, und habe nun einen Termin bekommen für die Polizeiärztliche Untersuchung.
Jetzt habe ich das Problem, dass mein Zahnarzt Parodontitis festgestellt hat. Behandlungsbedarf hat er mir nicht verordnet. Allerdings, sollten die Polizeiärzte bei der Untersuchung meinen, ich müsste das abschließen, schaffe ich das nicht mehr Zeitlich bis zum Einstellungstermin, da ich den Termin für die Polizeiärztliche Untersuchung sehr spät bekommen habe und nicht weit davon entfernt schon der Einstellungstermin ist.
Meine beiden Fragen wären: Ist es per se ein Ausschlusskriterium was ich habe, oder gibt es Spielraum? Und kann ich im Worst case für nächstes Jahr berücksichtigt werden?
(Beschwerden habe ich keine, außer dass ein wenig blut dabei ist, wenn ich mir die Zähne zu fest putze)
Ansonsten ist mein Gebiss einwandfrei, saniert, Kariesfrei und benötige keinerlei Behandlungen.
LG
2 Antworten
Bei solchen Fragen Antworte ich immer dasselbe:
Frag doch am besten bei einem Einstellungsberater bzw. Ansprechpartner nach. Da wirst du mit Sicherheit verbindlichere Infos kriegen als hier.
Naja ich sehe zwar deinen Gedankengang, aber für verbindliche Auskünfte was Ausschlusskriterium ist sind die offiziellen Ansprechpartner halt die beste Adresse.
Ich meine bei dir auch schonmal rausgelesen zu haben, dass du aus NRW bist. Angenommen die haben bei der BuPo ein ähnliches System mit den Einstellungsberatern kannst ja einfach iwen anrufen und locker schreibt sich da nicht jeder Sofort alle Daten auf.
Im Zweifel Geschwister oder Freunde da anrufen lassen wenn es öffentliche Ansprechpartner sind und als potenzieller Bewerber mal Anfragen wie das so ist dann erwischt ihn auch keiner.
Ich bin dem Sirius wirklich sehr dankbar für seine Antwort. Es gibt ja nicht umsonst Community-Experten hier, die aus ihrer Erfahrung heraus wissen wie das abläuft und dementsprechend könntest du seine Kritik einfach zur Kenntnis nehmen. Der Ratschlag beim EB oder PäD anzurufen ist halt als würde man ein Problem haben, danach googeln, über ein dafür geeignetes Forum stolpern und dort dann den Hinweis bekommt, mal die Google suche zu nutzen. (Abgesehen davon dass es einem mehr Ärger einbringen kann als nötig)
Just my 2 cents.
Ich glaube es liegt ein Missverständnis vor.
Ich wollte dir nicht sagen „Google“ bzw. halt EB, sondern habe deine Frage so verstanden, als dass du eine möglichst verbindliche Auskunft suchst und keinen Sneaky way da durch.
Und das Ding bei den PäD Sachen ist halt, dass ich da schon so vieles gesehen habe weswegen Leute aussortiert wurden. Mein persönlicher „Favorit“ war Steinobstallergie bei einer die sich auch für meinen Jahrgang beworben hatte. Sie wurde abgelehnt.
Daher der Hinweis auf die „verbindliche Quelle“ weil man beim PäD nie wissen kann.
Deswegen Missverständnis. Kam rüber als wollte ich dir nicht helfen, so wars aber nicht gemeint.
Es ist so (gilt auch für Mitarbeiter des mD der Polizei!!!!): Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!
JEDER - der ins Auswahlverfahren involviert ist, MUSS reagieren, sobald er etwas weiß. Er riskiert sonst seinen Job! Das gilt für alle Beteiligten, auch wenn sie nicht zwingend Entscheidungsträger sind.
Die Ärzte (und da sei dir mal sicher, dass es stimmt!) geraten oft in Situationen, wo sie denken "Mann, hättest du mir das bloß nicht gesagt!"
Für den FS würde es folgendes bedeuten (und auch da sei gewiss, dass auch hier Leute sind, die es wissen): genaue Befunde, ggf Behandlung, Atteste über den Verlauf und den Abschluss der Behandlung, ggf Prognose.
Hätte zur Folge, dass er NICHT eingestellt wird, Auflagen bekommt und ggf zum nächsten Einstellungstermin berücksichtigt wird. Eine zwingende pdu bedeutet es nicht, also .... so what!
Dem gegenüber steht der Grundsatz, dass Bagatellerkrankungen oder Diagnosen ohne Krankheitswert und Behandlungsbedarf nicht angegeben werden müssen.
Also: sieht der Zahnarzt keinen Handlungsbedarf, soll er es weglassen oder wenigstens "leicht, sporadisch, ohne Behandlungsbedarf" formulieren.
Punkt. Fertig. Keine schlafenden Hunde wecken. Völlig legitim. Alle zufrieden.
Dann empfehle doch nicht immer den EB! Das ist definitiv nicht immer klug! Man kann das schlauer gestalten, ohne zu betrügen, zu lügen oder zu verschweigen!
Es gab schon Bewerber, die so blöd waren, alte VERDACHTSdiagnosen anzugeben! Dann ist der Päd verpflichtet, dem nachzugehen! Er kann und darf gar nicht anders.
Da man sie aber gar nicht angeben MUSS, ist das Selbstmord! Und wenn sie irgendwann tatsächlich bestätigt werden, sitzt man fest im Sattel und DARF sagen, bisher bestand die Diagnose nicht.
Sag deinem Zahnarzt, er soll das weglassen! Wenn er keinen Behandlungsbedarf sieht, soll er nicht so einen Larry machen.
Kauf dir anständige Zahncreme oder frag in der Apotheke und mach das selbst.
Gruß S.
Vielleicht solltest du es lassen oder mal was anderes antworten, denn dann ist es bekannt und er ist im schlimmsten Fall gearscht!