Pflegegeld Antrag abgelehnt trotz Rheuma Arhtiritis etc.? Wiederspruch?
Guten Tag Leute
und zwar hatte ich ein Antrag auf Pflegegeld gestellt , am 25. Dezember alles lief super nun hatte ich am 19. letzte Woche ein Telefonisches Beguachtungs Termin bei der MDK. Das ganze habe ich reinlich bestens mit einer Frau durchgehört ich habe alles gesagt wobei ich zuhause Hilfe brauche von meinen Vater wegen meiner Rheuma und spondylithitis das ich tagtäglich Hilfe brauche beim Essen zb. Ich kann Gläser und Teller nicht selbständig gut aufnehmen von der Küche , da meine Finger schief sind brauche ich immer Hilfe wenn ich mir eine Flasche aufmache zu trinken genau so in der Pflege wenn ich dusche etc geht das alles nicht selbständig ich brauche Hilfe in der Badewannen ich kann alleine nicht aufstehen meine Eltern rufe ich immer auch bei Haare kämen geht das schwer weil meine Handgelenke weh tun , Erstrecht draußen Selbständigt zu sein geht auch nicht ich kann überhaupt keine Treppen steigen wegen meinen Knien mir tut alles weh auch nachts bekomme ich wegen dem ganzen innerliche Unruhe etc Schlafstörungen wegen dem ganzen Stress . Auch ich bin ebenfalls in ärtzlicher Behandlung in der Rheuma Klinik in Herne seit 4 Jahren .. habe alle Arzt Befunde Diagnostik Atteste Medikationen etc. alles vorliegen trotzdem wurde ich abgelehnt…
hat jemand Erfahrung gegen einer Ablehnung bei erstantrag gegen Pfeglegeld ? Und wie lege ich am besten wieder Spruch ein kann mir einer helfen mindestens Pflege grad 2 zu erreichen ?
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Die Pflegegrade sind sehr kompliziert und von sehr vielen Dingen abhängig.
Für Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestehen.
So wie Du das schreibst kann ich das nicht ganz glauben.
Ich kenne zwei Fälle mit Pflegegrad 4 (zuvor 3) die wären nicht mal im Stande gewesen auf dieser Seite etwas zu schreiben oder zu lesen, geschweige denn überhaupt auf die Idee zu kommen einen Pflegegrad zu beantragen. Davon scheinst Du mir sehr weit entfernt zu sein.
Klar, es kann nie schaden, Einspruch einzulegen, aber rechne Dir keine allzu hohen Chancen aus.
Wie viele Punkte hast Du denn bekommen?
Dazu muss man die Auswertung sehen und jeden einzelnen Punkt durchgehen, was stimmt und was nicht.
Dementsprechend kann man beim Einspruch genau die Punkte erwähnen, die falsch gewertet sind.
Auf dem Ablegnungsbescheid steht eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit kannst Du Widerspruch einlegen und notfalls klagen.
Unbedingt Widerspruch einlegen!
Das kannst Du erstmal einfach so machen, schreibst, die Begründung lieferst Du nach.
Dadurch hältst Du die Widerspruchsfrist schon ein..und hast mehr Zeit.
Dann gehst Du zum VDK (musst Mitglied werden) oder einen anderen Sozialverband und lässt Dir dort weiterhelfen.
Viel Erfolg!
PS: ich hab einen guten Freund, der arbeitete in einer Berufsgenossenschaft.
Er sagt immer: unbedingt Widerspruch (wenn es nicht grad absolut offensichtlich ist,dass man eh nix vorzuweisen hat)
Meinst du ich kann auch wieder Einspruch legen mit meinen Arzt der mich behandelt also das der alles aufschreibt mit seiner Unterschrift dazu ich das dann schicke geht das ?
Ich habe noch keine Auswertung von der Begutachtung bekommen , den schreiben und alles bekomme ich noch diese Woche oder nächste dann lege ich direkt wiederspruch ein ? Aber was muss ich den sagen bei Pflegegrad 2 ich hab mich davor schlau gemacht im Internet habe alles halt gesagt was ich alleine nicht kann ich hab sogar ärtzliche Berichte wo alles draufsteht das ich das sogar aus ärtzliche Meinungen mich nicht selbstständig versorgen kann