Pfändungsfreibetrag erhöhen, jeden Monat neu wenn man mehr verdient?
Hallo
ich habe mal eine Frage. Bitte nicht steinigen ich bin neu in der Sache. Ich habe ein p-Konto und damit ja einen Pfändungsfreibetrag. Ich verdiene mehr und habe schon eine Lohnpfändung über den Pfändungsbetrag. Jetzt habe ich eine Kontopfändung und mein Gehalt ist mehr als der Freibetrag und ich habe auch noch eine Sonderzahlung beim Gehalt. Μuss ich jetzt jeden Monat einen Antrag beim Amtsgericht stellen? Wie schon gesagt für mich ist das Neuland. Wie ist dann der weitere Ablauf? Muss ich den Beschluss zur Bank geben? Zählt der auch für die weiteren Monate? Bin gerade etwas ratlos. Und jetzt bitte keine blöden Sprüche. Danke
4 Antworten
Der Freibetrag dürfte Dir mit dem Gerichtsbeschluss zugegangen sein. Dieser richtet sich nicht nach dem, was Du verdienst, sondern was Dir für Deinen Lebensunterhalt zusteht. Das ändert sich also auch nur dann, wenn sich Dein Bedarf ändert (z.B. wenn Du ein Kind bekommst).
Alles, was über den Freibetrag hinaus geht, wird an die Gläubiger abgeführt.
Ich dachte immer, für die Höhe gibt es Tabellen. Der Betrag entpricht doch eingentlich einem Freibetrag und richtet sich nicht nach der Einkommenshöhe. Alles was über dem Freibetrag liegt muss abgeführt werden, wenn Beschlüsse vorliegen.
Das Ziel sollte doch sein, irgendwann alle Foderungen auszugleichen und nicht das Vermeiden vom Bezahlen. Es wird doch nur das Überleben geschützt und nicht das Schulden machen.
Nein, alles was über dem Freibetrag ist, wird an den Gläubiger abgeführt.
Alles, was darüber ist, wird abgeführt.
Ganz wenige ausnahmen wie Pflegegeld was nicht pfändbar ist.