PayPal Käuferschutz: Defektes Objektiv erst nach 2 Monaten bemerkt – Chancen auf Erstattung?
Hallo zusammen,
ich habe über Kleinanzeigen ein gebrauchtes Sony-Objektiv für 700 € gekauft und die Zahlung über PayPal mit Käuferschutz abgewickelt. Das Objektiv wurde Mitte August geliefert. Allerdings ist mir erst zwei Monate später ein Defekt aufgefallen, woraufhin ich den PayPal-Käuferschutz eingeschaltet habe. Der Fall ist derzeit noch in Bearbeitung.
Als ich das Objektiv im August getestet habe, habe ich nur Fotos gemacht und keinen Fehler bemerkt. Ein ungewöhnliches Geräusch war zwar zu hören, aber ich hielt es zunächst für normal. Daher habe ich den Kauf damals irrtümlich als positiv bestätigt.
Erst vorgestern, als ich die Videoaufnahmen auf meinem Computer abgespielt habe, fiel mir der Defekt auf, da das ungewöhnliche Geräusch der Innenmechanik deutlich hörbar war. Um sicherzugehen, habe ich das Objektiv in einem Fotofachgeschäft mit einem neuen Modell desselben Typs verglichen – auch dort wurde der Defekt bestätigt.
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass PayPal den Fall zu meinen Gunsten entscheidet? Und welche Möglichkeiten habe ich, falls ich den Fall verliere?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen und danke euch!
2 Antworten
Du kannst den Fall bei paypal melden, meist entscheiden sie zu Gunsten des Käufers:
Wie lange wirkt der PayPal-Käuferschutz?
Wie ist die Frist beim Käuferschutz? Kunden haben nach dem Tag, an dem sie die Zahlung gesendet haben, 180 Tage Zeit, PayPal ein Problem zu melden, wenn die mit PayPal bezahlte Ware nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht.
PayPal entscheidet zwar erfahrungsgemäß für den Käufer, aber Paypal steht nicht über dem Gesetz. Der Verkäufer kann Dich immer noch auf Zahlung verklagen.
Hatte der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
FALSCH! Der Verkäufer kann hier nichts mehr machen. Wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist, muss der Kaufpreis zurückgegeben werden. Ganz einfach. Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, die Sache abzunehmen und zu bezahlen und der Verkäufer verpflichtet sich, die Sache dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Ist nun ein Sach- und oder Rechtsmangel da, muss der Kauf rückabgewickelt werden. Und wenn man schon mit dem Gesetz angeben möchte, dann sollte man sowas wissen. Der Verkäufer kann eine Klage einreichen. Aber diese würde nach diesen Gegebenheiten hier abgewiesen werden.