Paybal Geld wird zurückbehalten?
Habe heute das erste mal mit Paybal bezahlt, da ich etwas auf dem Marketplace in Facebook gekauft habe.
Jetzt meint der Verkäufer aber, dass das Geld bei ihm einbehalten wird und er nicht darauf zugreifen kann. Sind etwa 270€.
Bei mir wurde es aber abgebucht und ich habe keine Mail bekommen, dass mein Geld zurück oder einbehalten wird.
was soll ich jetzt machen?
5 Antworten
Jetzt meint der Verkäufer aber, dass das Geld bei ihm einbehalten wird und er nicht darauf zugreifen kann. Sind etwa 270€.
PayPal kann das Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von ihm und auch von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:
Klicken: Warum wird mein Geld einbehalten?
Es kann früher freigegeben werden, wenn er den Sendungsnachweis bei PayPal hochlädt, aber darüber entscheidet alleine PayPal; und auch der Käufer hat darauf keinerlei Einfluss.
Du brauchst überhaupt nichts tun.
der Verkäufer soll deinen Artikel los schicken.
du hast bezahlt , demzufolge bist du deiner Pflicht nachgekommen.
Das ist eine Art Käuferschutz. Paypal behält das Geld ein bis der Verkäufer die Ware versendet hat , und dort auch die Sendungsverfolgungsnummer angegeben hat.
Manchmal dauert es auch paar Tage bis es freigegeben wird
Hallo, das ist ganz normal bei hohen Beträgen seitens PayPal.
Nach einer gewissen Zeit zahlt PayPal das Geld dann dem Verkäufer aus. Was du keinesfalls machen solltest, ist ihm das Geld nochmal per Überweisung oder ähnliches zu schicken.
Der Verkäufer sollte aber eigentlich auch eine Benachrichtigung von PayPal bekommen haben.
was soll ich jetzt machen?
nichts, der Verkäufer sollte die Transaktionsnummer zum Verkauf bei PayPal hochladen. DANN kann es schneller gehen, entscheidet aber letztendlich PP
wenn er die AGB gelesen hätte, wüsste er Bescheid. ER zahlt Gebühren, Erträge von Verkäufen werden bis zu 21 Tage geblockt. ach ja, man hat bis zu 180 Tagen Käuferschutz.
das sagt mir, dass du per Waren/Dienstleistung bezahlt hast.
das hat mit dem Käuferschutz nullkommanull zu schaffen.