Paket Lieferung mit UBS?

1 Antwort

Von Experte lilatrudi bestätigt

Ob Du dich mit deinem Sohn nicht vielleicht doch sachlich einigen kannst?

Ansonsten ist es das Problem des Absenders und des Versandunternehmens.
Das Paket ist an der falschen Adresse der falschen Person ausgehändigt worden - nicht dein Problem! Du hast Anspruch auf eine Ersatzlieferung - ob und wie der Versender an das ursprüngliche Paket kommt, muss dich nicht interessieren. Du wirst ja auch außerdem eine ganz andere Unterschrift haben als dein Sohn - insofern ist ja zu belegen, dass nicht du die Annahme des Pakets abgezeichnet hast.