P-Konto Freibetrag - Lohn?
Hallo, ich habe ein P-Konto und habe bis vor kurzen Bürgergeld erhalten. Das letzte Bürgergeld kam am 30.05., nun habe ich seit 01.06. einen Job, dort wird der Lohn voraussichtlich morgen oder am Montag auf dem Konto sein.
Wird das Bürgergeld dann noch mit angerechnet oder zählt das nicht mehr?
2 Antworten
Wenn Du am letzten Bankarbeitstag des Monats Mai Bürgergeld in Voraus für den Monat Juni erhalten hast und dein erster Lohn für Juni noch im Juni auf dem Konto eingeht, dann wird dieser nach dem Zuflussprinzip unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf das Bürgergeld für Juni angerechnet.
Dadurch würde es zu einer Überzahlung vom Jobcenter kommen und je nach Höhe deines anrechenbaren Nettoeinkommens musst Du dann unter Umständen das volle Bürgergeld für Juni ans Jobcenter erstatten.
Kannst Du dir selber ausrechnen, wenn Du min. 1200 Euro Brutto erzielt hast, kannst Du den derzeit max. Freibetrag von 348 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.
Das ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen und ist das gleich oder höher als die Leistung die dir das Jobcenter für Juni gezahlt hat, wirst Du die volle Leistung für Juni ans Jobcenter erstatten müssen.
Wenn er Lohn noch im Juni auf dem Konto eingeht, wird er rückwirkend auf das Bürgergeld angerechnet.