P-Konto Freibetrag - Lohn?

2 Antworten

Wenn Du am letzten Bankarbeitstag des Monats Mai Bürgergeld in Voraus für den Monat Juni erhalten hast und dein erster Lohn für Juni noch im Juni auf dem Konto eingeht, dann wird dieser nach dem Zuflussprinzip unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf das Bürgergeld für Juni angerechnet.

Dadurch würde es zu einer Überzahlung vom Jobcenter kommen und je nach Höhe deines anrechenbaren Nettoeinkommens musst Du dann unter Umständen das volle Bürgergeld für Juni ans Jobcenter erstatten.

Kannst Du dir selber ausrechnen, wenn Du min. 1200 Euro Brutto erzielt hast, kannst Du den derzeit max. Freibetrag von 348 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Das ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen und ist das gleich oder höher als die Leistung die dir das Jobcenter für Juni gezahlt hat, wirst Du die volle Leistung für Juni ans Jobcenter erstatten müssen.

Wenn er Lohn noch im Juni auf dem Konto eingeht, wird er rückwirkend auf das Bürgergeld angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.