Online Bestellung mit folgen?


16.01.2020, 18:18

die stornierung hatte er mir bestätigt


16.01.2020, 19:14

möchte ergänzen: es lag niemals ein sepa mandat vor und er buchte trotzdem ab

3 Antworten

Du hast Falsch gehandelt und durch deine Rückbuchung Kosten verursacht.

Eine Stornierung bedarf des beidseitigen Einverständnisses. Der Warenfluss ist unabhängig vom Geldflus.

Er konnte nicht liefern, somit wurde die Bestellung storniert. Soweit korrekt.

Dennoch ist scheinbar das Geld schon bei deiner Bank per Lastschrift angefordert worden, auch das ist korrekt.

Der Verkäufer hat nur rechtlich 2!!!! Wochen Zeit, dir das Geld zu erstatten, er hat dir sogar versprochen das Zeitnah zu erledigen. Was er auch tat.

Du hattest also gar keinen rechtlichen Grund, das Geld zurückbuchen zu lassen, du hättest ihm mindest die 2 Wochen geben müssen.

Du hast jetzt nicht nur das zurückgeforderte Geld, sondern auch noch das Geld aus der zurückgebuchten lastschift und zusätzlich hast du beim Verkäufer Kosten in Höhe von 3-6 € verursacht(Gebühren für Rücklastschrift). PS Dieselben Kosten fallen bei dir auch nochmal an.

Und jetzt sagst du auch noch, das du schon alles Ausgegeben hast.

Das sieht sehr nach Betrug aus.

whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:32

betrug wenn man keine ware hat, vorab storniert, und der händler nicht im besitz eines gültigen mandats ist?

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berlina76  16.01.2020, 18:38
@whyyte

Das Mandat war zum Zeitpunkt der Bestellung Gültig und erlischt nicht mit deiner Stornierung. Wahrscheinlich ist der Auftrag für die Lastschrift automatisch mit der Bestellung an die Bank gegangen.

Wie gesagt, der Händler hat 2 Wochen für Überwiesunge Zeit die aus einem Wiederruf stammen, eine Stornierung ist ein Widerruf vor Warenversand.

Du kannst Lastschiften bis zu 6 Wochen zurückbuchen. Also warum hast du nicht einfach mal die Füsse still gehalten und mindest die 2 Wochen abgewartet.

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:40
@berlina76

welchen hintergrund hast du das du die rechtliche situation einschätzen kannst?

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berlina76  16.01.2020, 18:43
@whyyte

Selber einen kleinen Onlinehandel. Wir machen zwar keine Lastschrift, dennoch ist es rechtlich so, das der Händler nach einem Widerruf und zurückerhalten der Ware 2 Wochen Zeit hast, das Geld zurückzuerstatten. Hier ist keine Ware geflossen, das ändert aber nichts an der Zahlungsart und der Frist, das Geld zurückzuerstatten.

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Der Hauptfehler lag eindeutig bei Dir !!

Eine Lastschrift kann man zurückbuchen lassen, wenn sie grundsätzlich unberechtigt ist. Aber nicht weil sich an der Bestellung was ändert oder man die Ware zurückgibt etc.

Wenn der Händler schon schreibt, die Abbuchung ist bereits raus und er überweist Dir das Geld zurück, warum lässt Du dann die Lastschrift stornieren??? Da kann man doch mal 3 Tage die Füße stillhalten und dem anderen die nötige Zeit geben zu reagieren. Da arbeiten auch nur Menschen

Ich würde an dessen Stelle auch scharfe Geschütze auffahren und mir überlegen ob der Tatbestand des Betruges oder was ähnliches gegeben ist. Wenn Du die Kuh vom Eis holen willst, dann sieh zu dass Du das Geld schnellstens zurückzahlst. Sonst wird das Problem noch größer.

Und bevor Du jemanden der "Geldwäsche" beschuldigst, mach dich erst mal schlau was das überhaupt ist. Du hast offenbar davon genauso wenig Ahnung wie von kaufmännischer Buchführung (sonst kämst Du nicht auf solche Ideen).

Also: an die eigene Nase fassen, Fehler einsehen, schnellstens in Ordnung bringen und still sein.....

Sorry - ist aber so

whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:28

naja dieser antwort stimme ich nicht zu. er kann nicht 1 woche nach stornierung abbuchung wenn das nicht gewollt ist und dann geld überweisen im vorab. meine bank sagte mir geldwäsche verdacht und du sagst nein, bist du von einer bank?`d

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:30

*** die lastschrift war unzulässig da vor 1 woche storniert und kein mandat vorlag

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berlina76  16.01.2020, 18:40
@whyyte

Natürlich lag ein Mandat vor, deine Bestellung. Das sie Storniert wurde, ändert daran nichts.

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:43
@berlina76

ja wo lag dieses vor? ich habe keinem zugestimmt

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berlina76  16.01.2020, 18:45
@whyyte

Natürlich, woher hatte er sonst deine Kontodaten? Du hast mit deiner Bestellung Lastschriftverfahren als Zahlungsweg ausgewählt und deine Kontodaten übermittelt und somit das Mandat gegeben, das Geld von deinem Konto einziehen zu können.

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:50
@berlina76

Der Inhalt eines SEPA-Lastschriftmandats ist durch das „SEPA Direct Debit Core Rulebook“[30], vom European Payments Council (EPC) vorgegeben:

  • Überschrift
  • Mandatsreferenz (vergeben vom Gläubiger)
  • Name und Logo des Gläubigers
  • Autorisierung durch den Zahler: Einzugsermächtigung und Weisung zur Einlösung an die Bank des Zahlers
  • Hinweis auf das Erstattungsrecht von 8 Wochen
  • Angaben zum Zahler
  • Weitere Angaben zum Gläubiger
  • Zahlungsart: Einmalig oder wiederkehrend
  • Ort und Datum der Unterschrift
  • Unterschrift des Zahlers
  • Angaben zum Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Zahler

sowas habe ich nicht, und das ist pflicht, du hast also keine ahnung :D mach dich ab

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:54
@whyyte

immer dieses unqualifizierte gesocks bei gutefrage, hauptsache senf dazu geben aber nix wirklich wissen, pfui

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berlina76  16.01.2020, 18:57
@whyyte

https://www.novalnet.de/magazin/wie-funktioniert-die-zahlung-lastschrift

"Die Zahlung per Lastschrift zählt wie der Kauf auf Rechnung zu den beliebtesten Bezahlverfahren im Online-Handel. Denn sowohl für Kunden als auch für Online-Händler gestaltet sich das Lastschriftverfahren äußerst einfach und bequem. Um die Zahlung per Lastschrift durchführen zu können, geben Kunden in einem Formularfeld im Online-Shop ihre Kontodaten ein. Die Auswahl der Zahlung per Lastschrift sowie die Eingabe der Kontodaten wird als Einzugsermächtigung gewertet. Die Bankverbindung verwendet der Online-Händler dann, um bei seiner Bank den Einzug des entsprechenden Betrages in Auftrag zu geben. Hat die Händlerbank den Einzug des Betrages bei der Bank des Kunden angemeldet, veranlasst die Kundenbank die entsprechende Gutschrift, sofern keine formalen Aspekte diese verhindern."

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 19:00
@berlina76

ok du hast wirklich absolut null komma null null ahnung von dem was du redest, traurig

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berlina76  16.01.2020, 19:03
@whyyte

Du scheinbar auch nicht, denn für den Onlienhandel gibt es ein Verkürztes Verfahren. Mit deiner Onlinebestellung gibst du die Lastschrift in Auftrag.

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 19:05
@berlina76

sepa-lastschrift, die sepa gibt vor was einzuhalten ist für eine gültige abbuchung, gibt es dieses mandat nicht, liegt auch keine berechtigung vor, erst recht nicht nach stornierung. es hat sich vieles durch SEPA geändert und ich denke du bist stehen geblieben in 2000

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 19:07
@berlina76 Zahlung per Lastschrift: Was sich mit der SEPA-Umstellung ändert

Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung am 1. August 2014 wird nun auch das beliebte Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt. Künftig werden zwei SEPA-Lastschriftverfahren nebeneinander bestehen: für den B2C-Bereich das Basis-Lastschriftverfahren und für den B2B-Bereich die Firmen-Variante. Eine wesentliche Änderung, die die neuen SEPA-Lastschriftverfahren mit sich bringen, ist die neue Bankkennung der Kunden. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch IBAN und BIC ersetzt. Allerdings ist die BIC seit dem 1. Februar 2014 nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen anzugeben. Des Weiteren ist für die Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat, ein einheitlicher Text zu verwenden. Jedem SEPA-Mandat ist zudem eine Mandatsreferenz zuzuordnen, um das erteilte Mandat eindeutig identifizieren zu können. Eine weitere Änderung ist die Gläubiger-Identifikationsnummer, die jedes Unternehmen benötigt, um eine Lastschrift ausführen zu können. Die Gläubiger-ID kann ganz einfach auf der Webseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Weitere Informationen zur SEPA-Umstellung und zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie in unserem SEPA-Leitfaden.

DAS habe ich von einem link entnommen, und du hast dich als volltrottel geoutet

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berlina76  16.01.2020, 19:07
@whyyte

Dann würde keine Lastschiftverfahren Online Funktionieren, nichtmal Amazon.

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whyyte 
Fragesteller
 16.01.2020, 19:08
@berlina76

amazon zahlt auch keine steuer..... noch fragen bitte geh schlafe. danke

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Ich würde dir in Zukunft zu mehr Geduld raten. Das Vorgehen des Händlers war vollkommen normal, vorallem da rücklastschriften auch Kosten verursachen.

Wenn ich der Händler wäre und dir schreibe, das ich das Geld überwiese, dan erwarte ich das der Kunde ruhig bleibt und ein paar Tage wartet. Eine Überweisung dauert schließlich eine gewisse Zeit.

Wenn fan das von dir beschriebene passiert würde ich auch denken, der Kunde will sich bereichern, vorallem wenn ich vertrösten werde das Geld wieder zu bekommen. Da sind Rechtliche Schritte ganz normal.

Mein Tipp, kratz das geld irgendwie zusammen und überwiese es ihm. Sonst drohen dir ernsthafte Konsequenzen.