OG Wohnung/ Denkmalgebäude Sonderkündigungsrecht?

2 Antworten

Wie es auf den Bildern aussieht, kein Schaden, der von Dir verursacht wurde. Da Du schon gekündigt hast, würde ein vernünftiger Vermieter davon ausgehen, dass Du schon eine neue Wohnung hast und das nun zum Anlass nimmst, um früher gehen zu können.

Nässe allein sagt noch nichts darüber aus, ob eine Wohnung unbewohnbar ist. Wenn Deine gesundheitliche Beeinträchtigung daher kommt, dass sich bereits Schimmel ausgebreitet hat, brauchst Du für eine fristlose Kündigung ein Gutachten, das aussagt, dass der Schimmel schuld daran ist, dass die Wohnung für Dich unbewohnbar ist.

Ist dieses Problem in der ganzen Wohnung oder beschränkt es sich nur auf einen bestimmten Raum? Dann wäre ggf. dieser Raum nicht mehr bewohnbar und Du könntest die Miete um den Anteil für diesen Raum mindern.

An Deiner Stelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen und mich gut beraten lassen.


Vegaaaa 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 15:51

Nein Astma habe ich seit Kindheit doch es ist schlimmer geworden es riecht hier modrig und wie gesagt das fängt immer an wenn ich in der Wohnung mich aufhalte kratzen husten vermehrt mit der Atmung Probleme

Das Gebäide ist denkmalgeschützt das Problem war bei Einzug schon das Wasserflecken in jedem Raum waren die wurden beseitigt aber es war keine fachfirma da oder so da man wenn es vom Dach oder Mauerwerk kommt das melden muss und Sondergenehmigungen zur Sanierung braucht gleiches Material usw .

Daher denke ich schicken die immer solche wo keine fachfirma sind sondern jemand der das so macht keine Ahnung .

Nein in die neue Wohnung kann ich erst Ende Monat .

und der stark Regen war letzte Wochen Ende Fr Samstag .

Ubd genau über der Decke ist Kommt der Raum mit dem Dach und der Geruch ist extrem da kann ich nicht mehr schlafen in der ganzen Wohnung riecht e so

Ich lüfte seit dem dieser Geruch anfing bestimmt über 19 mal am Tag aber der Geruch geht nicht weg

bwhoch2  09.01.2025, 16:31
@Vegaaaa

Dein Geruchssinn vermittelt Dir ein subjektives Ergebnis, das womöglich Empfindungen auslöst, die mit Deinem Asthma gar nichts zu tun haben. Stichwort "Einbildung". Nicht böse gemeint, aber um eine fristlose Kündigung wirklich zu begründen, genügt Dein subjektives Empfinden nicht. Es muss durch ein Gutachten etwas in der Luft nachgewiesen werden, was Deine Probleme objektiv auslösen kann.

Schimmel in dieser massiven form entsteht nicht innerhalb von so wenigen Tagen. Zudem sind diese nassen Flecken auch nicht als Schimmelflecken zu erkennen, sondern einfach nur nass.

Der modrige Geruch kommt vielleicht daher, weil das Wasser, bevor es in Deine Wohnung eindringt, erst einmal Dinge nass macht, die oberhalb im Dachbereich liegen und schon etwas angefault sind. Die Stoffe werden dann gewissermaßen vom Wasser mittransportiert, was aber noch lange nicht bedeutet, dass objektiv bei Dir Krankheitszustände ausgelöst werden.

Langer Rede - kurzer Sinn: Ohne echte Beweise kommst Du nicht damit durch.

Wie sieht es in den anderen Räumen aus?

Vegaaaa 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 16:45
@bwhoch2

Danke.

Ja aber mein Empfinden ist sicherlich nicht so beschenkt das ich das nicht unterscheiden kann. Schimmel war schon in der Wohnung drei räumen wurde nicht fachgerecht behoben.

Und wie gesagt der Starkregen war letzte Woche der Geruch ist schon viel länger anfangs nicht so extrem da hat Lüften ausgereicht und irgendwann fing es wieder an stärker im Geruch.

ja das weiß ich der tolle Rechtstaat da zählt nur was schwarz auf weiß ist.

mir geht’s auch nur drum es zu versuchen

Die Vermieter sind ja nicht dumm die wissen von den Problemen und meinetwegen wenn es aufs Gutachten ankommt da gibt es eine sehr gute Spezialfalls für solche Uwecke da kommt jemand kostenlos und dann werden die ein Angebot machen und da ist alles aufgelistet Feuchtigkeit wärmebilder etc….

Aber ich hab darauf ehrlich gesagt keine große Lust.

danke trotzdem die Antwort war sehr gut auch zwecks Geruch Empfinden das hab ich so noch nicht betrachtet aber wie gesagt der Geruch ist schon viel länger vorhanden hab das nur nicht so wahr genommen aber es wird immer unerträglicher naja mal sehen

Ich denke eine fristlose Kündigung ist nicht möglich. Mietminderung ist sicher möglich. In welcher Höhe würde ich mit einem Mietbund klären vermutlich ca 30% der Miete. Bis zu deiner fristgerechten Kündigung wirst du noch Miete zahlen müssen...


Vegaaaa 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 16:12

Mietminderung weiß ich keine ordnungsgemäße Nitzung der Räume etc danke trotzdem

Vegaaaa 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 16:12

Ich denke schon aus besonderen Grund da es ein gesundheitlichen Hintergrund hat wenn der Vermieter Nein sagt dann bekommt er sein Gutschten und auch vom Arzt weil das erst seit dem ich dort wohne stufenweise sich verschlimmert hat