Offene Schiebetüren während der Fahrt, Strafe?

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Die Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

Da der Tatbestand in § 69a StVZO nicht als Ordnungswidrigkeit erfasst ist, erfolgt die Ahndung über den Auffangtatbestand des § 23 StVO. Je nach Sachlage kann hier eine Verwarnung mit 25 € oder ein Bußgeld von 50 €, 3 Pkt. ausgesprochen werden.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass Du weniger Ärger mit der Polizei kriegst, als mit der Versicherung, falls Du einen Unfall hast. Im schlimmsten Fall wird sie für die Personenschäden nicht aufkommen.