Öffentliche Gerichtsverhandlung Zeuge?

8 Antworten

Der Zeuge wird bis zu seiner Aussage vor der Tür warten müssen. Er soll ja seine Aussage möglichst unvoreingenommen machen. Nach der Aussage kann er sich als normaler Zuschauer in den Saal setzen.

Als Zeuge wartet man draußen, bis man für seine Aussage hereingerufen wird. Wird man entlassen, kann man gehen oder im Saal Platz nehmen und der Verhandlung weiter folgen. Aber vorher darf man nicht rein.

Der Zeuge wartet in einem Wartebereich außerhalb des Raumes, davor darf er nicht rein. Die Zeugen werden vom Richter reingerufen.

Zeugen müssen i.d.R. IMMER draußen warten, bis sie in den Gerichtssaal hineingerufen werden.

Habe die Zeugen ihre Aussage gemacht, dürfen sie durchaus die Verhandlung weiter verfolgen.

Zeugen sollen unbeeinflusst von den Aussagen anderer Beteiligter aussagen.

Daher dürfen sie vor ihrer Aussage nicht an der Verhandlung teilnahmen.