Nutzfläche vs. Baufläche Balkon?
Hey Leute!
Wir haben in unserer Wohnung bzw. als Teil der Wohnung einen recht großen Balkon. Der Balkon hat eine bauliche Breite von 1,5m und eine bauliche Länge von ca. 30m. Nun hat der Balkon allerdings ein eingerücktes Geländer, welches die nutzbare Fläche des Balkons auf 1,3m verkleinert. Ist nun für den Mietvertrag die Baufläche (1,5m*30m) oder die Nutzfläche (1,3m*30m) ausschlaggebend?
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
30 x 1,3 : 4 = 9,75m² Wohnfläche, die mit der m²-Miete zu multiziplieren ist und zur Wohnfläche zu addieren wäre. Wie wird denn aktuell die Wohnfläche im MV angegeben? Schon allein die geringe Tiefe des Balkons (eigentlich eine Galerie) verbietet die Anrechnung von 50% der nutzbaren Fläche.
Also 13m² Wohnfläche zuviel im Mietpreis netto berechnet. Ist denn der m²-Preis netto im MV angegeben? Schreibe dem Vermieter einen freundlichen Brief mit einem Verweis auf die Wohnflächenberechnungsverordnung, die doch recht eindeutig dem Vermieter beweist, dass er mit der Miete übergriffig war.Vori der nächsten Mietzahlung sollte eine Vertragsänderun hinsichtlich des Mietpreises vorgenommen werden und wenn die 13m² preislich über 10% der Nettomiete ausmachen, ist der Vermieter verpflichtet die Überzahlung seit Mietbeginn zu erstattten.
Achte auch auf die Änderng in der Betriebskostenabrechnung und eventuell Änderung der Nachzahlung oder des Guthabens.
Die Nutzfläche. Wände zählen bei der Wohnfläche ja auch nicht mit. Nach WoFlV sind Balkone aber nur mit 25% oder in Ausnahmefällen mit 50% anzurechnen. Insoweit würde sich da 9,75M² ergeben.
Die Fläche des Balkons wird momentan mit 22,7qm angerechnet. Also mit voller Breite von 1,5m und mit 50%. (30 * 1,5 : 2 = 22,5qm)