Notfallsanni. Ausbildung mit Vorerkrankungen?

1 Antwort

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

Gibt es dort Auswahlkriteren?

Die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung muss kraft Gesetzes gegeben sein (vgl. § 8 NotSanG) - und diese wird im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung, in aller Regel durch den Hausarzt (ggf. unter Zuhilfenahme weiterer Fachärzte), festgestellt.

Also wenn die Krankheit einen nicht einschränkt, könnte man dann die Ausbildung beginnen?

Ganz so einfach ist es nicht - eine nennenswerte Einschränkung bei der Berufsausübung ist zwar definitiv ein Hinderungsgrund, ein Fehlen von Einschränkungen im Alltag bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass ein Arzt die Eignung unterschreibt.

Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtsituation sowie Art und Schwere der Ausprägung.

Eine unkomplizierte und behandelte arterielle Hypertonie stellt regelhaft keinen Ausschlussgrund dar - bei einer Herzinsuffizienz, gerade in jungen Jahren, kann es jedoch anders aussehen. Hier sollte frühzeitig Kontakt mit einem Arbeits-/Betriebsmediziner sowie dem behandelnden Kardiologen aufgenommen werden.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent