Nicht zugelassen zur theoretischen Fahrprüfung?

LePetitGateau  07.02.2023, 17:17

Welche Nationalität hast du denn?

Alenna28382 
Fragesteller
 07.02.2023, 17:23

Meine Eltern kommen aus Serbein.

4 Antworten

Die Begründung des Prüfers ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da die Fahrerlaubnisverordnung lediglich ein "geeignetes" Ausweisdokument vorschreibt, welches nichtmal zwingend ein Reisepass oder Personalausweis sein muss. Dabei geht es auch nur um die Identitätsprüfung. Die Frage, ob du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, so dass du die Prüfung hier machen darfst, ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde. Hätte diese Zweifel, hätte sie keinen Prüfauftrag erteilt.

In §16 Abs 3 FeV heißt es:

Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

Alenna28382 
Fragesteller
 07.02.2023, 17:37

Ja toll… wie ärgerlich. Ich verstehe es auch nicht. Wurde um sonst weggeschickt und kann jetzt um sonst wieder warten.

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migebuff  07.02.2023, 17:45
@Alenna28382

Insbesondere ist es unverständlich, dass dein Pass wohl selbst für die Fahrerlaubnisbehörde ausreichend war, welche ja alles wesentlich intensiver und genauer prüfen muss, bevor sie dich zur Prüfung zulässt, aber für einfache Identitätskontrolle beim TÜV soll er dann angeblich ungeeignet sein.

Vielleicht kann dein Fahrlehrer mit dem TÜV abklären, ob hier ein Missverständnis seitens des Prüfers vorliegt. Er kennt die Leute dort, hat beruflich ständig mit den Prüfern zu tun und erreicht in einem Gespräch evtl mehr, als wenn du jetzt anfängst, Briefe zu schreiben.

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Alenna28382 
Fragesteller
 07.02.2023, 17:53
@migebuff

Danke für deine Hilfe!!! Hab meinem Fahrlehrer jetzt nochmal geschrieben, weil er nicht antwortet… hoffe das klärt sich schnell.

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Auf der Internetseite vom TÜV steht tatsächlich nur Personalausweis oder Reisepass.


Alenna28382 
Fragesteller
 07.02.2023, 17:36

Ja toll… jetzt wurde ich um sonst weggeschickt. Das ärgert mich gerade so sehr

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Bitte, nicht traurig sein. Es ist geltendes Recht.

Warum finden so viele Leute es hier so gut? Wegen der Verbindlichkeit?

Bei uns wird das Andere, als organisierte Kriminalität eingestuft.

Woher ich das weiß:Recherche
Und meine Fahrlehrer hat noch nicht geantwortet.

Der wird sich sicher noch melden. Mehr als 2 Stunden solltest Du ihm schon geben.


Alenna28382 
Fragesteller
 07.02.2023, 17:23

Okay…

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