Nicht zufrieden mit website?

5 Antworten

Dann bleibt zu hoffen, dass ihr alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten habt.

Leider sieht es in der Praxis so aus, dass Auftragnehmer nach erfolgter Arbeit, vom Kunden allzuoft unter fadenscheinigen Mängelvorwürfen um ihren Lohn geprellt werden.

Wenn Du nicht genau festgehalten hast, welche Leistungen Du erwartest, musst Du den Beweis erbringen, das den Webdesigner ein Verschulden trifft. (Im deutschen Recht gilt die Unschuldsvermutung).

Wenn die Webseite keine erheblichen funktionalen Fehler enthält, wird es Dir ggf. schwerfallen nachzuweisen , dass das Layout/ etc. nicht den Absprachen entspricht.

Dein Auftragnehmer hat seine Arbeitszeit aufgewendet um die Leistung zu erbringen.

Du kannst eine Nachbesserung von funktionalen Fehlern einfordern. Änderungen des Designs/Layout wären Verhandlungssache und gehen in der Regel zu Deinen Kosten. (Regieleistungen). Du hast die Verantwortung zu übernehmen, das Änderungen tatsächlich Deinen Forderungen entsprechen!

Eine Rückforderung von Geld ist erst möglich, wenn Dein Auftragnehmer nicht in der Lage ist die nachweislich vereinbarte Leistung durch Nachbesserung in angemessener Frist zu erbringen.

Als Entwickler musste ich lernen, dass die akribische Dokumentation von Aufträgen , extrem wichtig ist und viele Streitigkeiten vermeidet.

Ich weiß nicht wie Du Dein Projekt mit dem Auftragnehmer geplant hast. Bei mir dauerte die Festlegung der Leistungsparameter des Auftrags gelegentlich länger als die eigentliche Arbeit. (also nix mit hemdsärmligem "mach mal irgendwie" und Händedruck)

Wenn Du als Kunde zuviel "Freiräume" gelassen hast, Dein Problem...

kommt drauf an. Ist es einfach nicht dein geschmackt, dann nein. Entspricht sie nicht den vorgaben, dann kannst du nachbesserung verlangen und ggf. geld zurück

Spreche den Dienstleister darauf an und erzähle im möglichst genau und detailliert, was dich stört. Im Idelafall berücksichtigt er Deine Wünsche und dann sind alle happy ;)

Wenn die Seite nicht den Anforderungen entspricht und andernfalls nicht von mittlerer Art und Güte ist kannst du Nachbesserung verlangen.

Für genaueres lese im BGB nach und/oder wende dich an einen Anwalt.

Ich denke wenn sie nicht deinen Anforderungen gerecht wird welche du gestellt hast, wirst du eine Nachbesserung verlangen können.