Nicht genug bewerbungen?

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Wenn du selbst nicht genug Stellenangebote findest oder keine Lust hast lange nach den passenden Stellenangeboten zu suchen, dann könntest du dich auch bei www.ichlassebewerben.de anmelden. Die suchen für dich Stellenangebote und versenden deine Bewerbung dort hin. Und wie Jenn78 schon gesagt hat, bekommst du ja Bewerbungskostenerstattung, damit kannst du dir die Kosten für den Bewerbungsservice auch erstatten lassen.

Indivia  16.08.2012, 21:36

Nur blöd wenn das Jobcenter dann Quittungen über die Briefmarken etc sehen will, und was es an Bewerbungskostenrückerstattung gibt variiert von Jobcenter zu Jobcenter.

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bastikaiser  16.08.2012, 21:44
@Indivia

Dann legste halt die Rechnung von dem Bewerbungsservice anstelle der "Quittungen für die Briefmarken" vor, das ist das Gleiche bzw. funktioniert auf jeden Fall auch. Wenn du dich online bewirbst hast du ja auch keine "Quittung" aber bekommst laut Urteil bis zu 2,50 € pro Onlinebewerbung erstattet.

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Indivia  16.08.2012, 22:19
@bastikaiser

Auch das mit dem online bewerben ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich geregelt, bei uns in der Stadt gint es dafür gar nichts ( war wahrscheinlich kein Urteil des Bundessozialgerichts).

Ich denke wenn das Jobcenter sieht das man einen bewerbungsservice nutzt , dann darf man erst einmal zum bewerbungstraining antreten.

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bastikaiser  16.08.2012, 22:29
@Indivia

Nach meiner Erfahrung ist es den Mitarbeitern des Jobcenters egal, wie sich jemand bewirbt, hauptsache er bewirbt sich. Kann einem doch keiner vorschreiben, wie er sich zu bewerben hat (per Post, E-Mail, Onlineformular oder eben durch einen Service) und wenn doch, dann bestimmt nicht mit rechten Mitteln.

Gibt ja auch den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, da bezahlt die AfA sogar dafür, dass der Arbeitsuchende von jemand anderen vermittelt wird.

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evalona  17.08.2012, 20:35
@bastikaiser

für bewerbungen per mail gibt es garnichts mehr, jedenfalls in hessen.

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Indivia  17.08.2012, 22:11
@bastikaiser

Ja genau Afa bei der Afa hast du den Ansprcuh nach 6 Wochen, beim Jobcenter liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob er ihn ausgibt oder nicht.

Für ein Anrecht auf den Vermittlungsgutschein müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die zum 1.1.2011 übrigens verbessert wurden.

Hier eine Checkliste, wenn die Kriterien in Ihrem Fall zutreffen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins: 1.Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch)? 2.Waren Sie in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens sechs Wochen (bis Ende 2010 galten hier zwei Monate) arbeitslos? 3. Sind Sie bisher noch nicht vermittelt worden?

Wenn Sie diese drei Punkte mit “ja” beantworten können, sind alle drei Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein erfüllt. Es besteht ein Rechtsanspruch, das heißt dass die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet ist, Ihnen einen Vermittlungsgutschein auszustellen.

Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.

Sind Sie ALG2-Bezieher (also ein sogenannter Hartz 4 Empfänger)? In diesem Fall besteht zwar kein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein, jedoch kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein ausstellen – sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter darüber. Leider sind die Arbeitsagenturen und Argen in letzter Zeit etwas zurückhaltender geworden was die Ausgabe des Vermittlungsgutschein an ALG2-Bezieher betrifft. Diesen können wir raten, sich gut auf das Treffen mit dem Bearbeiter vorzubereiten, und hier sollte unbedingt ein persönliches Treffen gewählt werden. Machen Sie klar, dass der VGS gerade in Ihrem Fall eine Chance auf eine rasche Beschäftigung bietet. (quelle: http://www.vermittlungsgutschein.info/voraussetzungen)

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eyildi 
Fragesteller
 20.08.2012, 20:20
@evalona

also ich glaub schon das ich da was für bekomme, selbst wenn nicht wärs ja nich teuer

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Gesetzlich gesehen ist das Limit 20 Bewerbungen pro monat. Dabei wichtig: Mehrmals bei der selben Firma (nacheinander, nicht gleichzeitig) bewerben zählt da auch. Wenn du dich nach einer Absage erneut bewirbst, zählt das als weitere Bewerbung. Dann halte dich an die paar stellenangebote, die du schon gefunden hast und die dich abgelehnt haben. Wenn du da nur n bissl "nervig" bleibst, kriegst den Job eventuell dann auch.

Wichtig hierbei: Informier dich ausführlich über Bewerbungsschreiben heutzutage. Die werden jede paar monate anders verlangt. bzw. verlangen andere infos und so.

Am besten suchst du nach der Firma, informierst dich über die Firma ausführlich und gehst da einfach mal zum Chef und stellst dich dem direkt vor.

Einfach mal nen extra Weg gehn.

Informier dich aber auch vorher, ob der chef an dem Tag da is (kein termin machen. Ruf am besten kurz bevor du losgehst an.)

Wenn du da engagiert und selbstbewusst rüberkommst, ist die chance hoch, dass der Chef sich über die Mitarbeiterabteilung hinwegsetzt und dich einstellt.

Is nur so ne idee.

VirtualSelf  16.08.2012, 21:54

Gesetzlich gesehen ist das Limit 20 Bewerbungen pro monat

Das steht wo?

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evalona  17.08.2012, 20:39
@VirtualSelf

sowas steht in keinem gesetz.

das liegt in der willkür der sb. eigenerfahrung.

genau das ist das problem, in den jobcentern wird "nasen-politik" betrieben.

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wie kann ich das meiner sachbearbeiterin beim arbeitsamt klar machen?

Im Alg2-Bezug hast du dich im Grundsatz auf jede zumutbare Arbeit zu bewerben; und eine Arbeit ist nicht deswegen unzumutbar, weil du dir etwas anderes vorstellst.

Andererseits hast du solange sanktionsmäßig nichts zu befürchten, solange keine genaue Anzahl von Bewerbungen in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert ist.

Hast du keine Eingliederungsvereinbarung, das kommt normalerweise rein wieviele Bewerbungen du pro Monat schreiben musst ( meist zwischen 5 und 10) und wenn du länger als ein Jahr Alg2 bekommst, musst du dich sozusagen auf fast jede zumutbare Stelle bewerben.

Was heißt denn ich finde keine Job, wie viele Bewerbungen schreibst du denn ca pro Monat?

Naja, also das Geld können sie dir nicht so einfach streichen, da muss normalerweise schon mehr passieren. Was steht denn in deiner Eingliederungsvereinbarung? Da müsste eigentlich auch drin stehen, wie oft du dich im Monat bewerben musst. Und denk daran, du bekommst auch die Kosten für deine Bewerbungen erstattet, wenn es in deiner Eingliederungsvereinbarung steht.